Musikdownload - Ende mit überzogenen Schadenersatzforderungen der Musikindustrie?

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Ende mit den überzogenen Schadenersatzforderungen der Musikindustrie beim Internetdownload?

Bereits 2004 verneinte eine Harvard-Studie einen messbaren Schaden der Musikindustrie!

10.000 €! Das war der Gegenstandswert und somit auch der Schadenersatzbetrag, den die Musikindustrie lange Jahre bei Abmahnungen und auch vor Gericht zugrunde legen durfte, wenn es darum ging, angebliche Urheberrechtsverletzer zur Kasse zu bitten. Vergleiche : LG Düsseldorf, 25.02.2011 12 O 73/11; LG Hamburg, 14.3.2008 308 O 76/07; LG Köln, 10.02.2010 28 O 462/09.

Was jahrelang beanstandet wurde, wird nun immer öfter von Amtsgerichten auch so zugrunde gelegt.

So haben das Amtsgericht Köln, Urteil vom 10.03.2014 (Az. 125 C 495/13) und auch das Amtsgericht in Bochum die Gegenstandswerte in Fällen des angeblich illegalen Musikdownloads merklich reduziert. Das Amtsgericht Köln legte einen Gegenstandswert von 10 € pro Musiktitel zugrunde, das Amtsgericht Bochum (Az. 70 C 27/14) ging von 46,61 € Schadenersatz aus.

Gab es in der Vergangenheit schon wissenschaftliche Abfassungen, die der Auffassung waren, das der kostenlose Download von Musiktiteln im Internet sich sogar absatzfördernd auswirken kann und daher keinerlei Schaden feststellbar ist, kommen immer mehr Gerichte zu der Überzeugung, dass keinesfalls Schäden in fünfstelliger Euro-Höhe anfallen, wenn jemand einen Musiktitel im Internet herunterlädt.

Zwei Forscher (Felix Oberholzer Gee und Koleman Strumpf) der Universitäten North Carolina und der Harvard University haben in ihrer Studie „The Effect of File Sharing on Record Sales“ dies bereits im Jahr 2004 herausgefunden. Gemäß ihr sind die seit Jahren anhaltenden Verkaufsverluste nicht auf den Musikdownload im Internet zurückzuführen. Insgesamt bedeute der Download von 5.000 Musikfiles den Verlust von nur einer echten CD für die Industrie. Nach Meinung der Forscher könnten die Tauschbörsen sogar einen positiven Effekt auf die Albumverkäufe haben.


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