Musterfeststellungsklage gegen Daimler im Mercedes Abgasskandal

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Juli 2021 Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage nun zugelassen. Für betroffene Mercedes-Halter ist damit der Weg frei, sich der Klage anzuschließen und sich ins Klageregister auf der Webseite des Bundesamts für Justiz einzutragen. Im Musterfeststellungsverfahren soll das OLG Stuttgart klären, ob sich Daimler im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in der Vergangenheit für zahlreiche Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Rückruf angeordnet, zuletzt beispielsweise für Modelle des Sprinter oder der A- und B-Klasse. Von der Musterfeststellungsklage ist allerdings nur ein Teil der zurückgerufenen Fahrzeuge erfasst. Es geht nur um ca. 50.000 Fahrzeuge der Modellreihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor OM 651, für die ein amtlicher Rückruf des KBA vorliegt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um folgende Modelle:

  • GLC 220 d 4Matic
  • GLC 250 d 4Matic
  • GLK 200 CDI
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI 4Matic
  • GLK 220 BlueTec (4Matic)
  • GLK 250 BlueTec (4Matic).

An der Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher auch beteiligen, wenn das Software-Update nach dem Rückruf aufgespielt wurde oder das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Voraussetzung ist aber, dass das Software-Update zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht installiert war.

Das OLG Stuttgart soll in dem Musterfeststellungsverfahren feststellen, ob Daimler bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Für die betroffenen Mercedes-Käufer bietet das Musterverfahren den Vorteil, dass sie sich der Klage ohne Prozesskostenrisiko anschließen können. Außerdem wird auch die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gehemmt. „Das kann gerade für Mercedes-Kunden wichtig sein, die 2018 den Rückruf für ihr Fahrzeug erhalten haben. Hier droht Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche“, sagt Rechtsanwalt Christian Heitmann.

Allerdings kann das OLG nur klären, ob sich Daimler grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruchs immer noch in einem Einzelverfahren geklärt werden. „Wer seine Ansprüche von Anfang an in einem Einzelverfahren geltend macht, kommt in der Regel schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Heitmann.

Auch eine für die Verbraucher negative Entscheidung in dem Musterverfahren ist bindend, d.h. Schadenersatzansprüche können dann nicht mehr individuell geltend gemacht werden.

Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal endete mit einem Vergleich. Ob der Vergleich positiv ist oder auch ein höherer Schadenersatzanspruch möglich gewesen wäre, hängt dabei vom Einzelfall an.

Rechtsanwalt Heitmann berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Mercedes-Abgasskandal und dazu, ob die Einzelklage oder die Teilnahme an der Musterklage hilfreicher ist. Auch bei der Anmeldung zur Musterklage unterstützt er Sie gerne.

Mehr Informationen: https://www.rechtsmeister.de/schadenersatz-abgasskandal



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