Nach Autounfall hat Hund Anspruch auf Physiotherapie

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Nach Autounfall hat Hund Anspruch auf Physiotherapie

Auch wenn man gemeinhin glauben mag, dass Verkehrsunfälle sich nur auf Gegenstände (z.B. Autos o. Fahrräder) und Menschen auswirken, so gibt es doch auch Fälle, in denen auch Tiere betroffen sind.

Einen solchen Fall hatte die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I zu entscheiden, die sich unter anderem mit Tierhalterhaftung befasst.

Im diesem konkreten Fall hatte das Gericht nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 EUR verurteilt.

Der Entscheidung lag ein Verkehrsunfall zugrunde. 

Auf einem Privatgelände, dass zu einem Gewerbepark gehört, ging ein Angestellter des Besitzers mit dem damals knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden Gassi. Dieser damals noch junge Hund sollte eigentlich später auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden. Er führte das Tier an der Leine auf dem Gelände spazieren, auf dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h bestand. Der Beklagte (also der Pkw-Fahrer) näherte sich in seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h. Dabei erfasste er den Hund mit seinem Pkw an der linken Vorderpfote.

Das Gericht vernahm Zeugen zum Unfallhergang. Es hatte unter anderem einen Gutachter zur Unfallbedingtheit der Verletzungen des Hundes und zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten an.

Seine Entscheidung begründete das Gericht dann mit folgenden Argumenten:

Ursache des Unfalls sei keine typische vom Tier ausgehende Gefahr. Ein Mitverschulden des Halters sei daher ausgeschlossen. Es habe sich vielmehr die Betriebsgefahr des Pkws verwirklicht. Hinzu komme das Verschulden des Fahrers durch die überhöhte Geschwindigkeit.

Die Kammer des Gerichts folgte ansonsten den Einschätzungen des Gutachters. Dieser hielt die Verletzungen des Hundes als mit dem Autounfall kompatibel und die Behandlungskosten für angemessen. Insbesondere sei die Physiotherapie bei der Fraktur der linken Vorderpfote notwendig gewesen. Der junge Hund habe sich zum Zeitpunkt des Unfalls nämlich noch im Wachstum befunden.

Auch stellte das Gericht fest, dass die Beklagten für zukünftige Verletzungsfolgen haften, da diese laut Gutachten nicht ausgeschlossen werden können.

Quelle: LG München I, Urteil vom 15.9.20, 20 O 5615/18



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