Nach Vermietung über Airbnb Einnahmen nicht versteuert – Selbstanzeige

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Wer seine Wohnung über Airbnb oder andere Internet-Plattformen vermietet, die Mieteinnahmen aber nicht dem Finanzamt gemeldet hat, könnte Post von der Steuerfahndung bekommen.

Es liegt im Trend, private Wohnungen statt ein Hotelzimmer für einen Urlaub zu nutzen. Die Vermieter bieten dabei ihre Wohnungen über Plattformen wie Airbnb für einen Zeitraum an, in dem sie in der Regel selbst im Urlaub oder auf Geschäftsreise sind. Das Konzept kommt an, könnte für die Vermieter aber ein steuerliches Nachspiel haben. Denn die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Wer die Einnahmen nicht dem Finanzamt gemeldet hat, hat Steuern hinterzogen und wird deshalb Ärger bekommen.

Wer glaubt, dass ihm der deutsche Fiskus nicht auf die Schliche kommt, weil Airbnb seinen Europa-Sitz in Irland hat, täuscht sich. Denn das Bundesfinanzministerium hat eine sog. Gruppenanfrage an die irischen Behörden gestellt, um die Adressen der deutschen Vermieter zu bekommen. „Nach dem automatischen Informationsaustausch muss Irland die Daten den deutschen Behörden übermitteln. Wer die Mieteinnahmen nicht beim Finanzamt angeben hat, muss damit rechnen, dass wegen Steuerhinterziehung gegen ihn ermittelt wird“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann hart bestraft werden. Vermieter, die ihre Mieteinkünfte nicht angegeben haben, kann daher mehr drohen als eine Steuernachzahlung. Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung reicht von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen. „Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann eine Möglichkeit sein, straffrei aus der Sache herauszukommen. Dabei ist zu beachten, dass eine Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Das können wir einschließlich der neu zu erstellenden falschen Steuererklärungen für Sie erledigen“, so der Fachanwalt für Steuerrecht Michael Staudenmayer. 

Ein Thema in den Medien wurde das Ganze Anfang Mai 2018, wobei Einzelheiten zum Datenaustausch nicht bekannt sind. Betroffene Vermieter sollten jedenfalls umgehend handeln. Es drohen die Steuernachzahlung (ggf. bis zu zehn Jahre), sechs Prozent Verzugszins pro Jahr und evtl. ein Strafbescheid, sowie noch ein Ordnungsgeld wegen illegaler Vermietung (da viele Städte Kurzzeit-Vermietungen bis zu mehreren Monaten verboten haben). 

Wurde die Steuerhinterziehung von den Behörden bereits entdeckt, ist es für die strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. „Sie kann sich aber immer noch, ähnlich wie ein Geständnis, strafmildernd auswirken“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer. 

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t %C3 %A4tigkeitsschwerpunkte/steuerrecht 


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