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Nachhilfeunterricht: So klappt es mit der Versetzung

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Doch bei manchem Schüler reicht der bisherige  Notendurchschnitt nicht für die Versetzung aus oder sie könnte knapp werden. Spätestens jetzt kann man dem mit Nachhilfe entgegenwirken.  So lassen sich Lernschwächen ausgleichen. Die Redaktion von anwalt.de gibt Tipps, was Eltern und Schüler dabei beachten sollten.

Nachhilfe nach individuellem Bedarf

Bevor man Nachhilfe in Anspruch nimmt, sollte zunächst ein Gespräch mit dem Lehrer anstehen, damit man einen Überblick bekommt, wo noch Lücken bestehen, die man ausgleichen kann. Außerdem sollte man sich vorher gut informieren. Nachhilfe wird meist entweder von gewerblichen Instituten angeboten, kann aber auch als Privatunterricht stattfinden.  Bei den auf Nachhilfe spezialisierten Instituten kann der Unterricht als Gruppennachhilfe oder als Einzelunterricht stattfinden, wobei Einzelunterricht in der Regel die teurere Variante ist. Günstigeren Einzelunterricht bieten deshalb private Nachhilfelehrer, Studenten oder auch Schüler. Die Preise differieren stark, so dass man vor der Unterschrift unter dem Vertrag einen Preisvergleich von mehreren Anbietern einholen sollte.

Kriterien für den Unterricht

Bei der Auswahl des Anbieters sollte auf weitere Punkte geachtet werden, die insbesondere den Unterricht an sich und das Verhältnis zwischen Nachhilfelehrer etc. betreffen. Klar ist, dass bestmögliche Lernerfolge erzielt werden, wenn hier das Lernklima stimmt. Deshalb sollte auf jeden Fall ein Probeunterricht in Anspruch genommen werden, bevor man sich entscheidet und den Vertrag abschließt. In den meisten Fällen dürfte dies problemlos möglich sein. Gute Nachhilfelehrer informieren sich bei Beginn über die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten und die aktuellen Lerninhalte sowie den Unterrichtsstoff, damit der Nachhilfeunterricht ganz individuell auf den Schüler zugeschnitten werden kann. Bei Gruppenunterricht sollte man zudem auch darauf achten, dass in der Gruppe selbst nicht zu große Unterschiede beim Wissensstand bestehen.  

Wichtige Punkte im Vertrag

Doch egal für welche Variante man sich entscheidet, wie auch sonst kommt man auch bei der Nachhilfe nicht um die Lektüre des Vertrages bzw. um genaue Absprachen herum. Die Konditionen für den privaten Nachhilfeunterricht werden oft mündlich vereinbart, wohingegen bei spezialisierten Nachhilfeinstituten häufig Verträge mit festen Preisen geschlossen werden. Wichtig ist bei beiden Varianten, darauf zu achten, dass man notfalls den Unterricht schnell beenden bzw. den Nachhilfelehrer wechseln kann. Bei Institutsverträgen sollte man beachten, dass beispielsweise Kurstermine nicht unter Vorbehalt angekündigt werden.

Kostenübernahme bei Bedürftigkeit

Bei Empfängern von Hartz IV können die Kosten für die Nachhilfe vom Jobcenter übernommen werden. Denn Nachhilfekosten zählen in der Regel zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.  Das haben inzwischen zahlreiche Sozialgerichte bestätigt. Auch wenn Nachhilfe sicher in Hinblick auf die Belastung der Schüler keine Dauereinrichtung werden sollte, können die Kosten durchaus über einen längeren Zeitraum erstattet werden.  Das Sozialgericht (SG) Braunschweig  hat beispielsweise dem Schüler einer Realschule, der bereits ein Jahr Nachhilfe im Schulfach Englisch erhalten hatte, einen Erstattungsanspruch für ein weiteres Jahr zugesprochen.  Er hatte eine Rechtschreib- und Leseschwäche (Legasthenie) (SG Braunschweig, Urteil v. 08.08.2013, Az.: S 17 AS 4125/12). Doch auch ohne Vorliegen dieser Lernschwäche kann ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen. So hat das Sozialgericht Dortmund bestätigt, dass diese nicht auf zwei Monate beschränkt sein darf. Eine Begrenzung würde der Chancengerechtigkeit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegenstehen (SG Dortmund, Urteil v. 20.12.2013, Az.: S 19 AS 1036/12).

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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