Nackt-Foto+ privates Sex-Video (Rache-Porno) bei Whatsapp Instagram Youporn Youtube Redtube xHamster Pornhub und Co

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Es kommt immer wieder vor, dass private Nacktfotos oder Sexvideos ohne die Einwilligung von Betroffenen – somit illegal – auf Pornoplattformen wie xHamster, YouPorn, Pornhub hochgeladen (Revengeporn/Racheporno/Spannervideo) werden oder auf Whatsapp, Facebook, Messanger etc. geteilt werden.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, was Sie tun können.


Zum Hintergrund


Es gibt unzählige online Plattformen wie Youtuve, Youporn, Redtube, Pornhub, Spankwire, xHamster etc. auf denen private Videos hochgeladen werden können.

Doch auch das Versenden von Nacktfotos/ Sexvideos per whatsapp etc. kommt immer häufiger vor.

Dies geschieht nicht immer mit der Einwilligung der Betroffenen, so etwa bei so genannten Rachepornos/ RevengePorn, Spannervideos. 

Selbst wenn man seinerzeit die Fotos oder Videos freiwillig und mit Einwilligung hat anfertigen lassen und ggf. selbst verschenkt/verschickt hat, umfasst dies in der Regel nicht das Recht diese Daten später zu veröffentlichen/weiter zu verbreiten.

Diese Videos/Fotos verstoßen u.a. gegen das Recht am eigenen Bild, das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht.

Hier stehen diverse Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung.


Was ist zu tun?


Wenn man so ein Video von sich selbst entdeckt, muss man schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen.

Als aller Erstes sollte man die Beweise sichern, um später gegen den Täter/Verbreiter vorgehen zu können. Hier sollten Screenshots (mit Datum, Uhrzeit etc.) angefertigt werden oder auch Videos (Abfilmen des gesamten Videos). 

Teilweise sind auch Daten des Upload-Profils zu sehen. Hier sollten so viele Daten wie möglich gesichert werden, um den Täter ausfindig machen zu können.

Sodann kann man sich an die jeweilige Plattform wenden und eine umgehende Löschung verlangen.

Wenn es hier zu Problemen kommt und die Plattform dem Antrag nicht unmittelbar nachkommt, sollte (spätestens) anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um den Druck auf die Plattform zu erhöhen. 


Letztlich sollte man gegen den Täter selbst vorgehen.

Diesen muss man jedoch oftmals zunächst ermitteln. Hierzu wendet man sich zunächst an die Polizei (Strafanzeige) und die Plattform, um weitere Details (IP Adresse etc) zu erfahren. 

Gegen den Täter stehen einem in der Regel u.a. Unterlassungsrechte und Schadensersatz/Schmerzensgeld zu. 

Hier kann eine anwaltliche Abmahnung ausgesprochen werden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Zukunft. 

Zudem kann Auskunft und Herausgabe der Datenträger mit den Nacktfotos/Videos verlangt werden. 

Zu guter Letzt kann ein Schadensersatz (wie Erstattung der Anwaltskosten) /Schmerzensgeld wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts/Intimsphäre verlangt werden, die sich je nach Schwere der Verletzung (Verbreitungsart/Dauer/Erkennbarkeit etc.) richtet. 


Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls  vor.


Gut zu wissen:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese oftmals die Verteidigungskosten. Hier nehmen wir gerne eine Deckungsanfrage für Sie vor. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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