Navi am Steuer

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§ 23 Abs. 1a StVO verbietet eindeutig, ein Mobilfunkgerät (Smartphone) als Navigationshilfe im Straßenverkehr zu benutzen. Selbst wenn das Handy aus der Halterung gefallen ist und der Fahrer es nur aufhebt, um wieder den Navigationsmodus einzustellen, wird dieses Verhalten mit 40,-- € und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Derartige Kommunikationsvorgänge sollen nach dem Willen des Gesetzgebers am Zusammenhang mit einem Mobiltelefon unterbleiben. Denn der Fahrer soll beide Hände am Steuer haben (OLG Hamm vom 8.2.2013, AZ: III-5 RBs 11/13).


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