Nebenklage Strafprozess. Rechte von Opfern. Was ist eine Nebenklage?

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Nebenklage: Was ist das? 

Durch die Einbringung einer Nebenklage erhält das Opfer die Möglichkeit, sich dem laufenden Prozess gegen die angeklagte Person anzuschließen. Sie ist nicht in jedem Strafverfahren möglich, sondern nur bei bestimmten Straftaten. Der Nebenkläger reicht im Rahmen des Strafverfahrens keine eigenständige Klage gegen die angeklagte Person ein; vielmehr schließt er sich durch die Nebenklage lediglich der bereits laufenden öffentlichen Anklage der Staatsanwaltschaft an.

Die Nebenklage ist nur für das Opfer zulässig. Ausnahme: Verstirbt das Opfer/ ist das Opfer nicht prozessfähig, steht das Recht der Nebenklage den nächsten Angehörigen zu, wie Ehegatten, Eltern, Kindern, Geschwistern vgl. hierzu § 395 Abs. 2 StPO 

Wo ist die Nebenklage geregelt?

Die Nebenklage ist in der Strafprozessordnung in § 397 StPO geregelt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Nach §§ 395 ff. StPO können nur Opfer, die als besonders schutzwürdig eingestuft werden, eine Nebenklage einreichen. Dies setzt voraus, dass der Täter ein bestimmtes Delikt begangen hat. Gemäß § 395 der Strafprozessordnung (StPO) sind insbesondere folgende Straftaten erfasst (stark vereinfacht):

  • Sexualdelikte (§§ 174 ff. StGB)
  • Versuchter Mord/ Totschlag
  • Körperverletzungsdelikte
  • Delikte gegen die Freiheit der Person (Menschenhandel usw.)
  • Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz

Die genauen Straftaten finden Sie in § 395 Abs. 1 StPO

In anderen Fällen kann eine Nebenklage in Ausnahmesituationen möglich sein, insbesondere wenn dies aufgrund besonderer Umstände geboten erscheint, wie beispielsweise bei schwerwiegenden Folgen der Tat. So ist es beispielsweise möglich, Nebenklage bei Delikten wie Raub, Erpressung oder sogar fahrlässiger Körperverletzung zu erheben.

Minderjährige Opfer haben nicht die Möglichkeit, selbst eine Nebenklage zu erheben. Sie müssen sich in der Regel durch ihre Eltern vertreten lassen (Sorgeberechtigten)

Wie reiche ich eine Nebenklage ein? 

Der Nebenkläger, üblicherweise das Opfer der Straftat, kann die Einreichung einer Nebenklage in jedem Stadium des Verfahrens beantragen

Die erste Gelegenheit dazu besteht bereits im Ermittlungsverfahren. Zu diesem Zweck reicht der Nebenkläger einen schriftlichen Antrag auf Nebenklage bei der Staatsanwaltschaft ein. Sollte das Verfahren fortgeschritten sein und bereits eine Anklage durch das Gericht erhoben worden sein, reicht der Nebenkläger einen Antrag auf Nebenklage beim jeweiligen Gericht ein

Wichtig: Die Beantragung einer Nebenklage im Jugendstrafverfahren ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.

Brauche ich für die Nebenklage einen Rechtsanwalt?

In der Regel benötigt der Nebenkläger keinen Anwalt, um eine Nebenklage einzureichen. In diesem Fall reicht der Nebenkläger den Antrag selbst ein. Dennoch entscheiden sich viele Nebenkläger dafür, sich rechtlich vertreten zu lassen. 

Welche Rechte habe ich als Nebenkläger?

Durch die Einreichung einer Nebenklage erwirbt das Opfer eine Vielzahl von Rechten, die einem einfachen Zeugen nicht zur Verfügung stehen. Diese Rechte ermöglichen es dem Nebenkläger, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. 

Besonders wichtig sind folgende Rechte:

  • Akteneinsicht
  • Anwesenheit während der Hauptverhandlung
  • Befangenheitsantrag stellen gegenüber dem Richter/ Sachverständigen 
  • Fragerecht gegenüber dem Angeklagten, Zeugen, Sachverständigen
  • Beweisanträge stellen
  • Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen

Der größte Vorteil liegt aber vor allem darin, dass Sie als Nebenkläger nicht nur gehört werden, sondern das Recht haben, aktiv Einfluss auf den Strafprozess zu nehmen! 

Was kostet mich die Nebenklage?

Grundsätzlich kostet die Nebenklage das Opfer nichts und ist kostenfrei

Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, hat das Opfer als Nebenkläger Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, jedoch nur bis zur Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Es ist ratsam, sich bei Ihrem Anwalt zu erkundigen, ob die Vertretung als Nebenkläger gemäß dem RVG abgerechnet wird oder ob eine separate Honorarvereinbarung besteht. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist ausdrücklich in § 472 StPO geregelt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für den Rechtsanwalt/Nebenkläger selbst zu tragen.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Möglichkeit der Beiordnung eines Anwalts als Nebenkläger. In bestimmten Fällen kann dem Opfer für die Nebenklage ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Unabhängig von der finanziellen Situation des Opfers wird der Anwalt in diesem Fall durch die Staatskasse bezahlt. Die Beiordnung zur Nebenklage ist in § 397a Abs. 1 StPO geregelt. Voraussetzung hierfür ist, dass gegen das Opfer ein besonders schwerwiegendes Verbrechen begangen wurde.

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Dann fragen Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach, ob die Kosten eines Rechtsanwalts für die Nebenklage ebenfalls mitversichert ist. 

Kann ich die Nebenklage auch wieder zurückziehen?

Ja, dass können Sie und zwar jederzeit! Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es entstehen auch keine Kosten.

Kann ich als Nebenkläger auch Schadensersatz verlangen? 

Ja, das können Sie. 

Aber: Der Schadensersatzanspruch hat mit der Nebenklage nichts zu tun. Der Anspruch auf Schadensersatz muss hier aktiv geltend gemacht werden. Dies ist durch ein sog. Adhäsionsverfahren möglich. Gern berate ich Sie hierzu! Nehmen Sie Kontakt auf!

Weitere Infos zum Adhäsionsverfahren finden Sie auch hier: Ministerium der Justiz NRW.

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Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/lady-justice-legal-gesetz-2388500/

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