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Negative Google-Bewertung löschen: Tipps & Ablauf

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Fast 600 Millionen Mal wird Google.de im Monat aufgerufen. Die Suchmaschine ist omnipräsent, auch bei Interessenten und potenziellen Kunden ihres Unternehmens. Bei einer Google-Suche nach Ihrem Unternehmen erscheinen als erstes die Bewertungssterne. Eine negative Bewertung kann Ihre Reputation und damit Ihren Geschäftserfolg nachhaltig schädigen. In vielen Fällen kann die negative Google-Bewertung jedoch gelöscht werden. Nachfolgend gebe ich Ihnen wertvolle Tipps und skizziere Ihnen den Ablauf der Löschung einer Bewertung.

Praxisnahe Tipps vom Rechtsanwalt zum Reputationsmanagement

Tipp 1: Google-Bewertungen laufend prüfen

Der Weg zu einer Unternehmenswebseite führt häufig über die Suchmaschine Google. Daher sind sämtliche Rezensionen schnell auffindbar. Behalten Sie deshalb immer den Überblick und prüfen Sie regelmäßig Ihre Bewertungen. Somit verhindern Sie, dass eine umstrittene Meinungsäußerung von Ihnen unentdeckt bleibt und womöglich Ihren Geschäftsbetrieb beeinflusst. Sollte sich eine negative Bewertung einschleichen, können Sie eine Entfernung anwaltlich prüfen lassen

Tipp 2: Positive Bewertung sollte im Fokus sein

Konzentrieren Sie sich auf die positiven Google-Bewertungen. Negative Bewertungen sollten Sie zur Kenntnis nehmen und juristisch sinnvoll handeln. Somit schützen Sie Ihr Unternehmen und setzen auf Ihre zufriedenen Kunden. Schenken Sie einer negativen Bewertung nicht zu viel Aufmerksamkeit und kommentieren Sie diese nur, wenn sie nicht anderweitig gelöscht werden kann.

Tipp 3: Löschung bei Google beantragen

Für die Löschung eines ungerechtfertigten Kommentars ist die Rechtsabteilung von Google zuständig. Diese prüft aus rechtlicher Sicht, ob eine Löschung der Rezension zu veranlassen ist. Sollte es sich um eine unzulässige Äußerung handeln, so ist die Sachlage sehr schnell abgehandelt. Häufig sind negative Bewertungen jedoch umstritten, daher müssen Sie juristisch effektiv argumentieren und alle Ihre Rechte geltend machen. Hilfreich ist es dann, wenn die Korrespondenz mit Google über einen Rechtsanwalt erfolgt.

Tipp 4: Rechtswidrige Rezensionen innerhalb von 24 Stunden löschen lassen

Wenn Ihnen eine beleidigende Äußerung aufgefallen ist oder unwahre Tatsachenbehauptungen im Umlauf sind, so ist ein rasches Handeln wichtig. Schließlich müssen rechtswidrige Bewertungen  gelöscht werden. Daher ist es wichtig, zielgerichtet zu agieren und eine umgehende Löschung zu fordern.

Tipp 5: Musteranschreiben bei Google einreichen

Telefonisch werden Sie nur unzureichend zum Erfolg kommen. Ein pflichtbewusstes Einreichen einer Beanstandung erfolgt immer auf schriftlichem Weg. Daher ist es erforderlich, ein individuelles Anschreiben zu verfassen. In diesem Schreiben sind zahlreiche Informationen zu hinterlegen, um juristisch sauber zu argumentieren. Selbstverständlich können Sie selbst ein Schreiben entwerfen oder Ihre Anwaltskanzlei vertritt Sie in dieser Hinsicht.

Tipp 6: Löschungsverfahren zeitlich verkürzen

Die Dauer des Löschungsverfahrens ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Handelt es sich um eine rechtswidrige Äußerung, so wird die Löschung unmittelbar erfolgen. Allerdings ist die Bewertungsmöglichkeit auf Google auch für die Kritikäußerung angelegt. Daher kann der Löschungsprozess einer negativen, zulässigen Bewertung durchaus Zeit in Anspruch nehmen. Mit anwaltlicher Unterstützung wird der Prozess in der Regel verkürzt.

Löschungsverfahren einer negativen Google-Bewertung

Kostenlose Erstberatung

In einer kostenlosen Erstberatung wird zunächst die Sachlage geklärt. Dazu schicken Sie uns den Link zu Ihrer negativen Google-Bewertung und ggf. weitere Unterlagen, die dokumentieren, was Sie bereits gegen die negative Bewertung unternommen haben. Nach Sichtung der Unterlagen, teilen wir Ihnen mit, welche Erfolgsaussichten die Löschung der Bewertung hat.

Anschreiben an Google

Nach Sichtung der Unterlagen gehen wir auf Ihren Wunsch gegen die zu löschende Bewertung vor. Dazu wird in der Regel ein anwaltlicher sogenannter ‚notice-and-take-down-letter‘ verfasst. Damit machen wir Google darauf aufmerksam, dass eine negative und rechtswidrige Bewertung vorliegt, die zu löschen ist. In den meisten Fällen wird die Bewertung daraufhin gelöscht.

Mahnung

In unserem ‚notice-and-take-down-letter‘ setzen wir Google eine Frist, in der die Bewertungslöschung zu erfolgen hat. Sollte Google diese Frist nicht einhalten, verfassen wir ein Mahnschreiben, in dem wir mit der Rechtsprechung des BGH argumentieren. Außerdem zeigen wir Google die möglichen rechtlichen Folgen bei Nicht-Löschung der Bewertung auf, was der Angelegenheit mehr juristischen Nachdruck verleiht.

Klage

Sollte die Mahnung wiederum keinen Erfolg bringen, gehen wir auf Ihren Wunsch hin den Weg der Klage. In diesem Rahmen erhalten Sie eine erneute Beratung zu den Erfolgschancen einer Klage, den Kosten eines Gerichtsverfahrens und zum Ablauf des Verfahrens.

Kostenlose Vorab-Überprüfung nutzen

Gerne prüfen wir bei einer negativen Bewertung vorab kostenfrei die Erfolgsaussicht einer Abwehr.


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  • kostenfreie Vorab-Prüfung der negativen Bewertung
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Gerne helfen wir Ihnen bei der schnellen und günstigen Löschung Ihrer Google-Bewertung per E-Mail unter der angegebenen Telefonnummer oder online unter: www.anwalt-kg.de/unternehmensrecht/

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Foto(s): pexels.com


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