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Negativen Schufa-Eintrag löschen lassen

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Ein negativer Schufa-Eintrag kann den Betroffenen das Leben erheblich erschweren. Ein Kredit wird beispielsweise nicht bewilligt oder Verträge können nicht geschlossen werden. Das ist umso ärgerlicher, wenn ein negativer Schufa-Eintrag nicht stimmt, weil die Daten veraltet oder fehlerhaft sind. „In diesen Fällen können sich die Verbraucher gegen diese Einträge wehren und die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten verlangen“, sagt Rechtsanwalt Looser, Brüllmann Rechtsanwälte.

Zur Erklärung sei gesagt, dass die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, die Daten nicht selbst erhebt, sondern nur sammelt. Die Daten werden der Schufa u. a. von Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen oder Inkasso-Büros übermittelt. In der Regel geht es dabei um das Zahlungsverhalten. Solange die Rechnungen bezahlt und es keine Komplikationen gegeben hat, sind die Schufa-Einträge kein Problem. Anders sieht das aus oben genannten Gründen bei negativen Einträgen aus.

Die Schufa muss Daten nach dem Ablauf unterschiedlicher Fristen zwar löschen. Es kann aber auch passieren, dass die alten Daten im Bestand bleiben. Zur Kontrolle kann jeder eine Eigenauskunft bei der Schufa einholen. Wird dabei festgestellt, dass die Daten nicht stimmen, kann die Berichtigung oder Löschung beantragt werden. „Es empfiehlt sich aber, sich nicht nur an die Schufa, sondern auch an das Unternehmen oder Kreditinstitut zu wenden, dass für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich ist und die Korrektur bzw. die Löschung zu verlangen. Das gilt auch, wenn der Negativ-Eintrag bei anderen Auskunfteien ebenfalls erfolgt ist. Das verantwortliche Unternehmen kann ggf. auch für die negativen Folgen eines fehlerhaften Schufa-Eintrags in Haftung genommen werden“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Damit die Unternehmen die Einträge korrigieren, ist es notwendig darlegen zu können, warum der Eintrag falsch ist. „Leider stellen sich die Unternehmen dennoch häufiger quer. Spätestens dann sollte juristische Beratung eingeholt werden, da die Folgen negativer Schufa-Einträge ein beträchtliches Ausmaß annehmen können“, so Rechtsanwalt Looser.

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