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Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung 2011 erhalten?

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Auch 2011 mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für eine Vielzahl von Rechteinhabern vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. Abmahnungen wegen Filmwerken erotischer/pornografischer Art stellen in den mir jüngst vorgelegten Abmahnungen die Mehrzahl dar.

Die Verbreitung von pornografischen Filmwerken in Tauschbörsen ist strafbar.

Viele Abgemahnte befürchten daher Hausdurchsuchungen, Einträge in Führungszeugnisse und ähnliches. Dies ist aber bei einer Abmahnung gerade nicht zu befürchten, regelmäßig erhalten die abmahnenden Rechteinhaber die Daten über ein Zivilgericht vom Provider. Die Strafverfolgungsbehörden sind an diesen Vorgängen überhaupt nicht beteiligt.

Es geht also für den abgemahnten Anschlussinhaber regelmäßig um das liebe Geld. In den Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller werden Geldbeträge um 700 EUR bis 800 EUR gefordert. Ob dieses Vergleichsangebot angemessen ist, sollte individuell geprüft werden.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterzeichnen. Lassen Sie sich hier beraten. Oftmals ist es sinnvoll eine abgeänderte - modifizierte -Unterlassungserklärung abzugeben.

Ich vertrete bundesweit und stehe Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr

Dr. Alexander Wachs



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