Neue Abmahnkanzlei Bäcker verschickt Filesharing-Abmahnungen für Triple X "Fuck with you"

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Die im Bereich der Filesharing-Abmahnunen neue Kanzlei Bäcker verschickt Abmahnungen für die Firma Triple X. Zuvor hat die Kanzlei Marquort Abmahnungen für Triple X verschickt.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850 Euro.

Wir können nur dazu raten, nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine selbst formulierte und stark eingeschränkte Unterlassungserklärung. Bei der Formulierung sollte man sich in der Regel professionelle Hilfe holen, da letztlich viele Details entscheidend für die Frage sind, ob die Unterlassungserklärung angenommen werden kann. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass der Rechteinhaber etwaige Unterlassungsansprüche vor Gericht durchsetzen kann. Dies ist nämlich mit erheblichen Kosten verbunden.

Die von der Kanzlei Bäcker geforderten 850 Euro halten wir für überhöht. Man muss ehrlicherweise aber dazu sagen, dass es bereits Gerichte gab, die derart hohe Beträge zugesprochen haben. Es kommt also auf eine kluge und gute außergerichtliche Verteidigung an, damit es möglichst nicht zu einem Prozess kommt, da dort die Chancen für Abgemahnte oftmals eher nicht gut sind. Das Ziel sollte es also sein, dass man die Angelegenheit möglichst außergerichtlich abschließen kann, ohne dass Sie etwas zahlen müssen.

Gerade im pornografischen Bereich wurden in der Vergangenheit vermehrt sog. „Fake-Dateien" abgemahnt. Dies sind Dateien, die einen völlig unverfänglichen Dateinamen haben und die man dann im guten Glauben heruntergeladen hat. Erst nach Abschluss des Downloads hat man festgestellt, dass es sich um einen ganz anderen Film handelt als man gedacht hat.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler vertreten bundesweit Betroffene von Filesharing-Abmahnungen erfolgreich. Sie können uns für eine telefonische Ersteinschätzung gerne unter 0221-789 529 80 erreichen. Die Ersteinschätzung ist für Sie natürlich kostenfrei. Die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen übernehmen wir für Sie gerne zu fairen und transparenten Festpreisen: Schließlich soll sich eine anwaltliche Vertretung für Sie auch lohnen.


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