Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA

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Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA vom 05.08.2014

Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zur rechtlichen Überprüfung vor.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für mehrere Bundesliga- Heimspiele des SV Werder Bremen entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits vergleichbare Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Gemäß Ziffer 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) sei eine private Weitergabe zu einem höheren Preis als dem Originalpreis unzulässig.

Von einer Weitergabe zu überhöhten Preisen wird im Falle des Anbietens zu einem Preis von mehr als 15% zum Originalpreis gemäß Ziffer 9.2. der ATGB ausgegangen.

Zusätzlich wird in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung durch Abbildung des Stadionsitzplanes geltend gemacht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500,00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Es ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand halten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Thema der privaten Weitergabe von Tickets.

Ob in der Sache ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt bedarf einer Einzelfallprüfung. So ist uns aus diversen anderen Fällen bekannt, dass häufig Karten mehrfach eingestellt wurden und es nicht in jedem Fall zu einem Verkauf kommt. Dieser Umstand ist von großer Bedeutung hinsichtlich der Schadenshöhe.

Unterlassungserklärung ?

Hinweis:

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form ungeprüft! Denn diese Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch bereits im Vorfeld mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf abgeschnitten werden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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