Neue Abmahnung Markenrecht: Tommy Hilfiger (Wort- und/oder Bildmarke)

  • 2 Minuten Lesezeit
  1. Wer mahnt ab?

Mein heutiger Ratgeberartikel behandelt das Thema Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen derzeit für die Tommy Hilfiger Europe B.V. markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Abgemahnten wird, die Verletzung von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V. an der Marke (Wortmarke/Bildmarke) „Tommy Hilfiger“ durch den Vertrieb von Plagiaten (Produktpiraterie) verletzt zu haben.

  1. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich),
  • Auskunftserteilung.

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte keinesfalls vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden.

  1. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

Zwar sollten Sie das Abmahnschreiben bitte ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht. Zunächst wäre zu untersuchen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein dringender Handlungsbedarf. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen der Abmahner zu bestreiten.

Sollten die Vorwürfe gerechtfertigt sind, sollte innerhalb der Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht droht!). Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

  1. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern.
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlungen.
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Tommy Hilfiger“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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