Neue Abmahnungen des Rainer Deyhle wegen „Google Analytics“

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Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag von Rainer Deyhle wegen unverschlüsselter Verwendung des Webanalyse-Diensts „Google Analytics“

Erneut versenden die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg eine Abmahnung im Auftrag von Reiner Deyhle wegen Nutzung des Analyse-Dienstes „Google Analytics“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst zu nutzen, ohne den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ in seine Website einzubinden. So werden die IP-Adressen der Websitebesucher unverschlüsselt an „Google-Analytics“ übersendet.

„Bei der IP-Adresse handelt es sich um ein personenbezogenes Datum. Die mittels des Überwachungsinstruments Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse des Klägers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar“, schreiben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung. Zum Beweis ist dem Abmahnschreiben ein Screenshot des Quellcodes der Website beigefügt.

Rainer Deyhle wurde bereits vor einiger Zeit mit seiner Firma Credicon Ltd. bekannt. Auch diese verschickte für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der unverschlüsselten Übermittlung von IP-Adressen durch die Nutzung von „Google-Analytics“ Abmahnungen an Website-Betreiber. Den nun von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller verschickten Abmahnschreiben geht regelmäßig die Kontaktaufnahme von Rainer Deyhle mit dem Websitebetreiber per E-Mail voraus. In diesen E-Mails weist Rainer Deyhle bereits auf die nach seiner Ansicht begangene Rechtsverletzung hin und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller fordern in ihren Abmahnungen ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Empfehlung

Sollten sie von einer Abmahnung von Rainer Deyhle betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, durch welches Sie die Rechtsverletzung eingestehen und sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten. Auch besteht hierdurch die Pflicht zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht verübt haben, da durch das Anerkenntnis eine vertragliche Bindung entsteht.

Der Text einer dem Abmahnschreiben bereits enthaltenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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