Neue Abmahnwelle wegen Streamings

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Abmahnungen wegen Pornofilmen/ Streaming auf dem Streamingdienst Redtube.com der Kanzlei U+C Urmann und Kollegen aus Regensburg

Die Abgemahnten sollen beim Streamingdienst Redtube.com Pornofilme aufgerufen haben, die illegal ins Internet gestellt wurden und damit Urheberrechte der Rechteinhaberin The Archive AG verletzt haben.

Wie bei anderen Abmahnungen üblich, formuliert die Kanzlei U+C aus Regensburg in ihren Anschreiben, dass die persönlichen Daten von einem Landgericht - in den vorliegenden Fällen vom Landgericht Köln - freigegeben wurden und so beim Telekommunikationsanbieter erfragt werden konnten. Der Beschluss des Landgericht Köln ist jeweils nicht beigefügt. Die Abgemahnten sollen 250,- € zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Manche Abgemahnten erhielten gleichzeitig mehrere Abmahnungen, obwohl es sich jeweils immer um dieselbe Rechteinhaberin, The Archive AG, handelt. Die Schreiben sind mit relativ kurzen Fristen versehen.

Die Rechtslage beim Streaming ist noch nicht geklärt. Ob die notwendige Zwischenspeicherung eine Vervielfältigungshandlung darstellt, ist umstritten. Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den Schadensersatz, ohne sich anwaltlich beraten zu lassen.

Hilfesuchende können sich gerne in der Kanzlei informieren.

Rechtsanwältin Julia Maris
- Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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