Neue Einkommenssteuersätze in China

Rechtsgebiete: Internationales Recht, Steuerrecht
Rechtstipp vom 18.07.2011

Mit der Decision on Amending the Law on Individual Income Tax werden zum 01.09.2011 die bisher geltenden Regelungen zur Bemessung der Einkommenssteuer verschoben. Ziel ist es, untere Einkommensgruppen zu entlasten. Hingegen wird der Spitzensteuersatz von 45 % nunmehr schneller erreicht.

Um für eine allgemeine Entlastung zu sorgen, wird der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 auf 3.500,- RMB heraufgesetzt. Der Zuschlag i. H. v. 2.800 RMB beim Steuerfreibetrag für ausländische Mitarbeiter bleibt erhalten, so dass dieser nunmehr bei 6.300 RMB liegt.

Einkommenssteuersätze ab dem 01.09.2011:

Monatseinkommen in RMB über dem Steuerfreibetrag

Steuersatz in %

<1.500

3

1.501 - 4.500

10

4.501 - 9.000

20

9.001 - 35.000

25

35.001 - 55.000

30

55.001 - 80.000

35

>80.000

45

Einkommenssteuersätze bis zum 31.08.2011:

Monatseinkommen in RMB über dem bis dahin geltenden Steuerfreibetrag

Steuersatz in %

<500

5

501 - 2.000

10

2.001 - 5.000

15

5.001 - 20.000

20

2.0001 - 40.000

25

40.001 - 60.000

30

60.001 - 80.000

35

80.001 - 100.000

40

>100.000

45

Dr. Daniel Albrecht, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Düsseldorf

www.da-legal.com


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Rechtstipp-Autor
Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Albrecht