Rechtstipp vom 27.06.2011

Neue Freibeträge auf dem Pkonto ab dem 01.07.2011

Die Freibeträge für das Pkonto (Pfändungsschutzkonto) werden zum 01.07.2011 erhöht.

Der automatische Grundfreibetrag wird von 985,15 € auf 1.028,89 € angehoben.

Der Freibetrag für die erste weitere Person, der Unterhalt geschuldet wird oder für die Sozialleistungen entgegengenommen werden steigt von 370,76 € auf 387,22 €.

Für jede weitere Person kann auf dem Pkonto ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von jeweils 215,73 € statt wie bisher in Höhe von 206,56 € eingerichtet werden.

Zur Erhöhung des Grundfreibetrages benötigen Sie eine Bescheinigung von einer geeigneten Person im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Rechtsanwalt Postulka ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und somit geeignete Person im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Er erstellt bundesweit Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrages auf dem Pkonto. Die Bescheinigungen können bei allen Banken und Sparkassen im Gebot der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden.

Die Bescheinigung kann einfach und schnell über das Internet bestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.p-konto-bescheinigung.de und auf www.pkonto.biz.


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