Neue Hartz-IV-Sätze ab dem 1.1.2012

Rechtsgebiete: Sozialrecht, Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 13.12.2011

Ab dem 1.1.2012 gelten für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (im Volksmund „Hartz IV" genannt) neue Regelbedarfe. Der Regelbedarf für alleinstehende Personen steigt dann um zehn Euro auf 374,-- Euro im Monat.

Während die erhöhten Regelbedarfe automatisch an die Leistungsempfänger ausgezahlt werden, ist dies beim Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung jedoch derzeit nicht der Fall. Die insofern erforderlichen Anpassungen sollen direkt durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen werden.

Anpassung der Regelbedarfe erfolgt automatisch

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte mit, es sei sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31.12.2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Betroffenen ausgezahlt werden. Eine gesonderte Vorsprache beim Jobcenter sei danach nicht erforderlich.

Keine automatische Anpassung des Warmwasser-Mehrbedarfs

Der Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung kann allerdings, so teilt die BA mit, aus technischen Gründen nicht automatisch angepasst werden. Damit den hiervon betroffenen Leistungsempfängern keine Nachteile entstehen, würden jedoch die erforderlichen Anpassungen direkt durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen.


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