Neue Pflichten für Webshops in Polen (ab 25.12.2014)

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Wir führen gerade Projekte um die Aktualisierung von Internetseiten für Webshops in Polen durch.

Rechtsänderungen

Erst am 25.12.2014 treten in Polen die Gesetzesänderungen, die aus der RL 2011/83/EU vom 25.10.2011 folgen, in Kraft. Der polnische Gesetzgeber hat sich dabei entschieden, auch die RL 1999/44/WE nach 12 Jahren wieder zu implementieren. Folglich ist das Verbraucherrechtegesetz vom 30.5.2014 (Dz. U. 2014 Pos. 827) das umfassende Gesetzeswerk. Die Änderungen erstrecken sich insbesondere auf die Regulierung von Internetverträgen und Mängelhaftung.

Informationspflichten und Mängelhaftung

Webshops sind verpflichtet, sich an diese Gesetzesänderungen anzupassen. Insbesondere ändern sich ihre Informationspflichten, d. h. Anzahl und Umfang der Informationen, die sie dem Verbraucher erteilen. Der polnische Gesetzgeber hat dabei im Verbraucherrechtegesetz die Musterbelehrung in Bezug auf das Widerrufsrecht vorgeschlagen. 

Die Online-Shops dürfen ihren Kunden auch das gesetzliche Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Die Online-Shops regulieren dabei häufig auf besondere Weise die Mängelhaftung.

Die Änderungen der Informationen, die dem Verbraucher im Online-Handel erteilt werden, müssen folglich umfangreich sein.

Sanktionen für Online-Shops die sich auf die neue Gesetzeslage nicht anpassen sind dabei spürbar. Die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts kann wesentlich verlängert werden. Auch einem Online-Shop kann eine Geldstrafe auferlegt werden.

Enge Verbraucherdefinition günstig für Online-Händler

Zu den Besonderheiten des Verbraucherrechtegesesetzes gehört die enge Definition des Verbrauchers. Nach der RL 2011/83/EU ist der Verbraucher „jede natürliche Person, die bei von dieser Richtlinie erfassten Verträgen zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen“.

Diese Definition hat der polnische Gesetzgeber nicht implementiert. Folglich ist in Polen auch die natürliche Person, die „bei vom Konsumentenrechtegesetz erfassten Verträgen zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen“ Verbraucher.

Die Folgen sind für Online-Handel in Polen erheblich.

Ein Webshop-Betreiber darf nämlich unterschiedlich seine Beziehungen mit Verbrauchern und mit anderen Rechtssubjekten regeln. In Polen sind etwa zwei Millionen Menschen selbstständig. Diese Personen sind aus dem Standpunkt des Verbraucherrechtegesetzes keine Verbraucher. Es lohnt sich also dem Onlinehändler, auf die getrennte Regulierung für Online-Verbraucher auf der Internetseite (in den AGB) hinzuweisen.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin direkt unter meiner E-Mail-Adresse oder verschicken Sie einfach an meine E-Mail-Adresse die Inhalte, die Sie an die neue Gesetzeslage in Polen anpassen möchten. Wir schlagen Ihnen eine faire Pauschale für diese Anpassung vor.



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