Neue Soforthilfen der Bundesregierung: Steuererleichterungen und Umsatzausfallerstattungen!

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Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Felix Tittel

Trotz der Lockerungen und das Ende des Lockdowns erholen sich viele Branchen nur sehr langsam. Insbesondere Unternehmen der Veranstaltung, Logistik, des Catering, Messeveranstalter, Hotels, Schausteller und Gastronomen sind weiterhin stark betroffen.

Am 3. Juli 2020 wird ein weiteres Hilfspaket für kleine und mittelständische Unternehmer aus Branchen, die weiterhin unmittelbar oder mittelbar durch Corona bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, verabschiedet werden. Ziel der Überbrückungshilfe ist es eine weiter gehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zur Existenzsicherung beizutragen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können. Daher gewährt das Bundesprogramm Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistung zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Corona bedingten Umsatzausfall.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, insbesondere Soloselbständige und Freiberufler aber auch Unternehmen mit bis zu 249 Angestellten. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die Förderung in Anspruch zu nehmen?

Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 muss zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen sein. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Voraussetzung ist jedoch erneut, dass sich der Antragsteller nicht bereits zum 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden hat.

Antragsfrist

Die Antragsfristen enden jeweils zum einen 30. August 2020 die Auszahlungsfristen am 31. November 2020.

Welche Kosten sind förderungsfähig?

Förderungsfähig sind alle vertraglich begründeten Fixkosten insbesondere Miete und Pacht weitere Mietkosten Zinsaufwand für Kredite und Darlehen sowie unabdingbarer Personalaufwand.

In welcher Höhe kann ich Soforthilfen beantragen?

Die Überbrückungshilfe erstattet ein Anteil von 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbrüchen bzw. 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 und 70 % bzw. 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen zwischen 40 und unter 50 %. Die maximale Förderung beträgt für drei Monate 150.000 €. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 €, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 € nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Welche Besonderheiten sind zu berücksichtigen?

  • Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden.
  • Ferner soll die Antragsstellung Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sein.

Wie komme ich an die Hilfe?

Ermitteln Sie bereits jetzt den Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai 2020. Ein Vorjahresvergleich ergibt sich üblicherweise aus der laufenden Buchhaltung in Klammern betriebswirtschaftliche Auswertung. Sorgen Sie dafür, dass die Buchhaltung aktuell ist.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.


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