Neue Standards für die Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln nach OVG-Urteil

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In einem richtungweisenden Urteil, an dem Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter maßgeblich beteiligt war, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (AZ 20 A 2384/20 vom 30. August 2023) neue Maßstäbe für die Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln gesetzt.

Kernpunkte des Urteils:

  • Ein Jäger, vertreten durch Dr. Selter, wurde nach dem Diebstahl seiner Waffen von der Waffenbehörde als unzuverlässig eingestuft, da er die Schlüssel in einem nicht zertifizierten Tresor aufbewahrte.
  • Das Gericht bestätigte zwar einen objektiven Verstoß, sah aber von einer subjektiven Schuld ab.
  • Die Entscheidung unterstreicht, dass die sichere Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln ebenso wichtig ist wie die sichere Lagerung der Waffen selbst.

Wichtige Empfehlungen:

  • Waffenbesitzer sollten ihre Aufbewahrungsmethoden überprüfen und sicherstellen, dass Schlüssel gemäß den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen gelagert werden.
  • Es könnte eine Übergangsfrist von bis zu sechs Monaten geben, um die neuen Sicherheitsstandards zu erfüllen.

Zusammenfassung:

Dieses Urteil, an dem Dr. Selter maßgeblich mitgewirkt hat, zeigt die Wichtigkeit einer adäquaten Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln auf und betont die Verantwortung der Waffenbesitzer, den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. 

Das Gericht hat mit diesem Urteil klargestellt, dass die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition auch auf die dazugehörigen Schlüssel ausgedehnt werden müssen, was weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Waffenaufbewahrung hat.

Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.



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