Neuer Anlagebetrug? Erfahrungen mit verdoppeln.com: BaFin ermittelt gegen Verdoppeln Exchange!

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Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte vermehrt im Internet statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Sehr viele sind nicht seriös. Nun steht die angebliche Plattform „verdoppeln.com“ im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.

Die Finanzaufsicht BaFin warnte am gestrigen Tag auch vor der Website verdoppeln.com. Darüber betreibt die angeblich in Berlin ansässige Verdoppeln Exchange ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort Anlagen in Kryptowerte, Gold, Immobilien, medizinisches Cannabis, Öl und Gas sowie Forex-Handel an.

Hier zur Warnung der BaFin

Verdoppeln Exchange behauptet auf seiner Online-Plattform:

Verdoppeln Exchange ist ein innovativer Ort für Online-Investitionen ohne jedes Risiko. Wir arbeiten täglich für den monetären Erfolg unserer Kunden.

Verdoppeln Exchange ist eine Online-Investmentgesellschaft, die von einem Team professioneller Trader gegründet wurde, die sich hauptsächlich auf den Handel mit Kryptowährungen an verschiedenen Börsen und Märkten konzentrieren. Wir ergänzen das Team von gleichgesinnten Geschäftsleuten, die sich auf Bitcoin-Mining spezialisiert haben.“

Verdoppeln Exchange hat aber keine Erlaubnis der BaFin 

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Verdoppeln Exchange und Ihr Geld nicht zurück erhalten?

Achtung! Kein Impressum und Handelsplattform existiert erst seit ca. 2 Monaten! 

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Verdoppeln Exchange erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „verdoppeln.com“ erst am 05.02.2023 registriert wurde, über einen Anonymisierungsdienst. Von einem langjährigen erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Auch findet sich zwar eine Map von Berlin, aber kein Geschäftssitz und kein Impressum. Zudem sind zahlreiche Rechtschreibfehler auf der Homepage zu finden. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“ 

Riesiger Ermittlungserfolg der Kanzlei plan C  

Die Mandanten der Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt. 

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ 

Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Verdoppeln Exchange haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 

Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 


www.kanzlei-plan-c.de





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