Neuer Blitz-Marathon 2014 - Verhaltenshinweise

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Am 18. September 2014 blitzt es schon wieder bundesweit, zum Teil an veröffentlichten Stellen, ab 6.00 Uhr morgens 24 Stunden bis zum Folgetag.

Das sollten Sie beachten: 

  1. Wer heraus gewunken wird, sollte unauffällig bleiben. Jede Besonderheit im verbalen Auftreten (etwa Besserwisserei) kann nachteilig werden, weil sich so etwas stärker in die Erinnerung der beteiligten Beamten einbrennt. Das schadet später bei gerichtlichen Zeugenbefragungen.
  2. Nichts zugeben und auch sonst nicht zur Sache aussagen! Jeder Satz wird gegen Sie verwendet. Wer sagt, dass er es eilig hatte, weil der Zug oder das Flugzeug zu erreichen war oder aus sonstigen Gründen, riskiert wegen vorsätzlicher Begehensweise eine härtere Ahndung.
  3. Niemand ist verpflichtet, etwas zu unterschreiben!
  4. Später zu Hause die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung prüfen. Dann den Bußgeldbescheid oder die Anhörung abwarten und damit zu einem Spezialisten gehen. Möglichst nichts selbst beantworten, weil die Auswirkungen für einen Laien gewöhnlich nicht übersehbar sind. Merke: Entschuldigungen helfen nicht, können sogar ins Gegenteil umschlagen.
  5. Wer jetzt geblitzt wird, bekommt Punkte nach neuem Flensburger Recht. Manche Bußgeldstellen kündigen im Bußgeldbescheid Punkte aber seit Geltung des neuen Systems nicht mehr an, obwohl die Tat später damit geahndet wird. Wer sich insoweit irrt und nichts unternimmt, kann später auch nichts mehr korrigieren.

Rechtsanwalt Klaus Kucklick

RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


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