Neuer Bußgeldkatalog ab dem 09.11.2021- Achtung auf Radfahrer, diese haben gestärkte Rechte

  • 1 Minuten Lesezeit

Achtung! Ab dem 09.11.2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog!

Am Freitag, dem 8.10.2021 hat der Bundesrat der Strafverschärfung mit einem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Mit der Unterschrift des Bundesverkehrsministers geht die Verordnung drei Wochen später in Kraft.

Die Radfahrer und Fußgänger wird es freuen. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer werden schärfer kontrolliert und bestraft. Neben den üblichen Verschärfungen für Tempoverstöße geht es jetzt auch verstärkt in den ruhenden Verkehr.

  • Die Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen erheblich.

Beispiel zum unberechtigt Halten / Parken:

im Halte- oder Parkverbot 25 € statt 15 €

länger als einer Stunde mit Behinderung 50 € statt 35 €

Schwerbehindertenparkplatz 55 € statt 35 €.

vor Feuerwehrzufahrten bei Behinderung der Rettungsfahrzeuge 100 € / 1 P. Halten / Parken länger als 1 Sunde mit Behinderung auf Geh- und Radweg länger 80 €.

in zweiter Reihe 55 €

mit Behinderung von Radfahrenden 80 € / 1 P.

auf Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge 55 €

  • Zudem muss der Motorisierte jedoch auch der Radfahrende noch mehr acht auf Fußgänger nehmen.

Sollte angenommen werden, dass beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger genommen und diese dadurch gefährdet wurden, sind 140€  / 1 P / 1 Monat Fahrverbot fällig.

Radfahrenden drohen in solchen Fällen 70€ / 1 P.

  • Schritt-Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für Lkw

Lkw müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße werden mit 70 € / 1P geahndet.

  • Während sich die Grenzen für ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen nicht verändert haben, steigt bzw. verdoppeln sich teilweise die Höhe der Geldbußen.

Zum Beispiel: 10 km/h zu viel

  • innerorts 20 € statt 10 €
  • außerorts 30 € statt 15 €

Zum Beispiel: 20 km/h zu viel

  • innerorts 70 € statt 35 €
  • außerorts 60 € statt 30 €

Zum Beispiel 41 km / h zu viel (91 km/h statt 50 km/h)

  • innerorts 400 € statt 200 €
  • außerorts 160 € statt 160 €
  • Wer keine Rettungsgasse bildet, erhält nun neben 200 € und 1 Punkt ein Fahrverbot


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ursula Albrecht

Beiträge zum Thema