Neues Abmahnschreiben der RAe Waldorf Frommer iAd Sony Music: „The Promise - Bruce Springsteen“ u.a.

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Neues Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer vom 05.08.2013 im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH an den Musikalben: „The Promise - Bruce Springsteen" und „Dirty Dynamite - Krokus"

In dem Abmahnschreiben vom 05.08.2013 wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem Adressaten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.406,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 506,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 900,00€.

Über den Internetanschluss des Abmahnadressaten soll eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an den Musikalben: „The Promise - Bruce Springsteen" und „Dirty Dynamite - Krokus", an denen die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Rechte innehat, begangen worden sein.

Ob der Vorwurf so zutrifft, ist erst nach einer rechtlichen Überprüfung des Einzelfalles zu bestimmen. Nach der Rechtsprechung sind unterschiedliche Fallkonstellationen geeignet, die Haftung den Anschlussinhaber zu entkräften:

Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen. Nach Ansicht des LG Köln trifft auch den Hauptmieter, der selbst Mitbewohner der Wohngemeinschaft ist, die Verpflichtung die Privatsphäre des Untermieters zu beachten, während den Untermieter seinerseits Schutz- und Rücksichtnahmepflichten treffen. Eine Verpflichtung zur Belehrung der Mitbewohner trifft den Hauptmieter bei gleichaltrigen Mitbewohnern mangels Informationsvorsprung keine Verpflichtung jedoch nicht.

Viele Adressaten von Abmahnungen lassen sich zudem dazu verleiten die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterzeichnen. Da die vorformulierten Unterlassungserklärungen jedoch als Schuldanerkenntnisse gewertet werden können, schneiden sich die Unterzeichner bereits im Vorfeld jede Einwendung gegen die Forderung ab.

Für den Fall, dass eine Unterlassungserklärung abgeben wird, sollte dies nur in modifizierter Form geschehen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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