Neues Diesel-Urteil (Euro 6), OLG Stuttgart verurteilt Mercedes Benz

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.03.2024, Aktenzeichen: 24 MK 1/21, der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht gegeben und entsprechend die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) verurteilt.

Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hatte.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Berufserfahrung im Verbraucherrecht und seit 2016 mit seiner Kanzlei und seinem Team im Diesel-Abgaskomplex tätig, ist nun eine zentrale Hürde für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen genommen worden! 

Nach dieser Entscheidung haben auch die Rechtsschutzversicherungen keine Wahl mehr, Kostenschutz zu verweigern. Bei festgestellter Schädigungsabsicht sind die Erfolgsaussichten nämlich außerordentlich hoch, sodass die Rechtschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss.

Denn nachdem das Oberlandesgericht gerade bei den betroffenen Euro 6-Modellen, siehe unten, sogar konkrete Schädigungsabsicht festgestellt hat, dürfte eine Schadensersatzklage auf den sogenannten großen Schadenersatz (Rückgabe des Fahrzeuges gegen Anrechnung der gefahrenen Kilometer) nun unproblematisch durchgehen, so Rechtsanwalt ESER.

Bei nachfolgenden Euro-6 Modellen hat das Oberlandesgericht konkrete Schädigungsabsicht gemäß $ 826 BGB festgestellt:

Folgende Euro 6-Modelle sind betroffen:

GLC 220 d 4Matic
GLC 250 d 4Matic
GLK 220 BlueTec 4Matic
GLK 250 BlueTec 4Matic

Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist.

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits seit dem Aufkommen des Dieselskandals im Jahre 2016 bundesweit mehrere Hunderte geschädigte Fahrzeugbesitzer und haben vor allem am Heimatsgericht der Kanzlei hunderte Klagen gestützt auf Schadensersatz eingereicht.

Nach den zahlreichen geführten Prozessen sieht Rechtsanwalt Eser in dem neuen OLG-Urteil praktisch nun einen Freischein Schadensersatz von Mercedes-Benz geltend zu machen.

Betroffene Autobesitzer sollten daher kein Geld verschenken und verjährungshemmende Maßnahmen durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei so schnell wie möglich einreichen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise zum Jahresende 2024 berechtigte Ansprüche verjähren. 

Schnelles Handeln ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser daher erforderlich, vor allem wenn im Hintergrund noch eine Rechtschutzversicherung besteht und Kostenschutz angefragt werden muss.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!


Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.

Dies vor allem vor dem Hintergrund der vor kurzem ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.05.2023.

Vereinfacht gesagt hat der EuGH entschieden, dass bei der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, der klagende Autokäufer nicht mehr Schädigungsvorsatz den Autobauern nachweisen muss. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.


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Foto(s): Kemal ESER


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