Neues häusliches Arbeitszimmer wegen Corona?

  • 2 Minuten Lesezeit

Update vom 18.1.21:

Das in dem Artikel aus dem März 2020 dargestellte Problem besteht immer noch. Deshalb ist nunmehr die 

Home office Pauschale eingeführt worden.

Für jeden Tag im Home Office - maximal für je 120 Tage in 2020 und 2021 - kann ein Arbeitnehmer nun eine Werbungskostenpauschale von 5 Euro ansetzen. Diese Pauschale geht in die allgemeinen Werbungskosten mit ein und wirkt sich deshalb auch nur aus, wenn die Summe der Werbungskosten den Arbeitnehmer - Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigt.

Artikel aus dem März 2020

In den letzten Tagen erreichten mich vermehrt Anfragen dazu, ob die durch Corona bedingte Zeit im Homeoffice dazu führe, dass nunmehr in der Einkommensteuererklärung Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in Abzug gebracht werden könnten.

Was auf den ersten Blick fast selbstverständlich aussieht, ist nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes mit hohen Hürden ausgestattet:

Fast niemand hat einen völlig ungenutzten Raum in seinem Haus oder seiner Wohnung. Wird ein bisher leerstehender Raum jedoch neu als Arbeitszimmer eingerichtet und genutzt, so fehlt dann zur steuerlichen Anerkennung nur noch die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der bisherige Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des Arbeitgebers nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Bescheinigung sollte dann auch den Zeitraum des zwangsweisen Homeoffice bescheinigen.

Für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des Einkommensteuergesetzes reicht es nicht aus, dass etwa eine Arbeitsecke oder ähnliches eingerichtet wird und die Kosten dafür anteilig in Ansatz gebracht werden. Dies wird nicht akzeptiert.

Wird ein bisheriges Zimmer, wie z. B. ein Bügelzimmer oder ein Arbeitszimmer, in dem der „private Papierkram“ erledigt wird, für das Homeoffice umgewidmet, so muss die bisherige Widmung des Zimmers aufgehoben werden.

Das bedeutet, dass rigoros alle Gegenstände, die z. B. dem Bügeln oder anderen Tätigkeiten, wie z. B. Hobbys, dienen, aus dem Zimmer entfernt werden.

Nur dann lässt sich dieses Zimmer als häusliches Arbeitszimmer anerkennen.

Immer wichtig: Dokumentation

Nach Ende der Corona-Krise wird das Homeoffice aufgehoben werden und das Zimmer seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden.

Das bedeutet, dass der Beweis eines für Zwecke des Homeoffice eingerichteten Zimmers nicht mehr möglich ist.

Aus diesem Grunde ist es zwingend zu empfehlen, das eingerichtete Homeoffice-Zimmer hinreichend mit Fotos zu dokumentieren.

Nach alledem ist noch darauf hinzuweisen, dass das häusliche Arbeitszimmer für Zwecke der Corona-Zeit als nur temporäres Arbeitszimmer insgesamt nur im Billigkeitswege Anerkennung durch das Finanzamt finden kann.

Zusammenfassung: 

Wenn überhaupt eine Anerkennung durch das Finanzamt erfolgen soll, so sind die Hürden insgesamt hoch. Aber auch dann ist der gute Wille des Finanzamts noch Voraussetzung dafür, dass eine solche Anerkennung überhaupt erfolgt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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