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Neues Testamentsregister erleichtert das Auffinden

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Mit Beginn des Jahres 2012 hat das Testamentsregister seine Arbeit aufgenommen. Geführt wird das Register von der Bundesnotarkammer. Das Register soll künftig die Suche nach letztwilligen Verfügungen eines Verstorbenen erleichtern und dabei helfen, dessen letzten Willen schneller umzusetzen. Durch letztwillige Verfügungen kann ein verstorbener Erblasser bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dabei handelt es sich nicht nur um Testamente. Auch Erbverträge und sonstige erbschaftsrelevante Urkunden - wie beispielsweise Vermächtnisse - fallen darunter.

Um alle für die Erbschaft bedeutsamen Dokumente zu erfassen, besteht für sie nach ihrer Aufnahme in amtliche oder notarielle Verwahrung - ebenso wie für eventuelle spätere Ab- oder Verwahrungsortsänderungen - eine Registrierungspflicht. Amtliche Verwahrung heißt, dass das jeweilige Dokument beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Privat verwahrte Testamente sind davon - selbst bei Wunsch nach Registrierung - ausgenommen. Für diese bleibt nur die Hoffnung, dass der in § 2259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebenen Pflicht zur unverzüglichen Ablieferung an das Nachlassgericht nachgekommen wird.

Zugriff auf das Register haben Notare und Gerichte. Das Register informiert im Todesfall von selbst das Nachlassgericht und bei Vorliegen einer Urkunde zusätzlich deren Verwahrstelle. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben alle Standesämter Todesfälle nun auch dem Testamentsregister mitzuteilen.

Die Kommunikation erfolgt dabei grundsätzlich elektronisch. Der Inhalt der Urkunde wird dabei nicht übermittelt. Diese Informationen beinhaltet das Testamentsregister gar nicht. Nur Daten wie Name, Geschlecht, Geburtenbuchnummer, Geburtstag und -ort sowie Art der Urkunde, ihr Errichtungsdatum und Verwahrort sind darin gespeichert. Nach Austausch der Informationen können die Papiere dann vom Verwahr- an den Gerichtsort per Post versendet werden.

Das Register ist noch nicht vollständig. Spätestens bis Ende 2016 sollen die vor 2012 in den 5000 Testamentsverzeichnissen bei den Standesämtern und dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg verwendeten Karteikarten aber in das elektronische System eingepflegt worden sein. Am Ende ist dann nur noch das Testamentsregister für den Informationsaustausch zuständig.

Weitere Informationen zum Testamentsregister finden sich unter www.testamentsregister.de.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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