Neues von JUSLEGAL: Inkasso für JP Trading Enterprise UG

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Seit dem gestrigen Tage sind offensichtlich unzählige Personen von der JusLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Vaterstetten (RA Dr. Hauke Scheffler) wegen angeblicher ausstehender Forderungen der Firma JP Trading Enterprises UG wie folgt mehr oder weniger gleichlautend angeschrieben worden:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

ich zeige an, dass mich die JP Trading Enterprises UG, mit Sitz in Vaterstetten, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich mit anwaltlichem Wort. Gegenstand meiner Beauftragung ist eine Forderung aus einem Kaufvertrag. Der Vertrag wurde über das Internet-Handelshaus www.amazon.de geschlossen und betrifft eine Warenlieferung in Form von Software. Sie schulden diese Forderung in Höhe von 3,75 EUR seit dem 24.04.2019. Die genaue Zusammensetzung der Forderung unserer Mandantschaft entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung. Trotz Bemühungen unserer Mandantschaft wurde die Rechnung bislang nicht beglichen. Ich verweise auf das Schreiben unserer Mandantschaft vom 29. April 2019. Sie befinden sich im Verzug. Damit haben Sie nunmehr auch die Verzugskosten in Form unserer Rechtsanwaltsvergütung zu tragen. Meine Mandantschaft berechnet Ihnen:

Gegenstandswert bis 300,00 EUR


Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 W RVG 1,3

58,50 EUR

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 W RVG

11,70 EUR

Zwischensumme netto

70,20 EUR

19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 W RVG 

11,70 EUR

Gesamtbetrag

83,54 EUR

Die Ungereimtheiten des Anschreibens wurden von 

bereits frühzeitig in einem früheren Artikel auf dieser Plattform hervorgehoben. Betroffene sollten sich direkt an die Plattform Amazon wenden, über die der Verkauf der Software stattgefunden hat. Amazon soll bereits Maßnahmen gegen JP Trading Enterprise UG eingeleitet und empfohlen haben, keine Zahlung zu leisten. Denn der Verkäufer, also JP Trading Enterprise UG selbst soll für die zwischenzeitliche Gutschrift verantwortlich sein. Es ist natürlich ein interessantes Geschäftsmodell, den Kaufpreis eines für wenige Euro verkauften Artikels dem Käufer zunächst wieder gut zuschreiben um ihn dann später, belegt mit weiteren Anwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro geltend zu machen, weil ein angeblicher Zahlungsverzug vorliegen würde.

Betroffene Personen sollten sich ausschließlich an Amazon und nicht an den Verkäufer oder RA Dr. Hauke Scheffler wenden. Sie werden von dort in dieser Angelegenheit sicherlich nicht die erwünschte Auskunft erhalten. Sie können auch direkt gegen JP Trading Enterprise UG vorgehen, was sich aber wohl nur lohnt, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und keinen Selbstbehalt zahlen müssen. Sollte dies der Fall sein, stehe ich Ihnen gerne als Ihr Anwalt zur Verfügung.

Ansonsten können Sie natürlich auch Strafanzeige wegen Betruges und aller in Betracht kommenden Delikte stellen. Das ist kostenfrei!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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