Die Länder haben am 14.10.2011 eine Änderung des Bundeswahlgesetzes gebilligt. Das Gesetz soll für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht sorgen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 entschieden hatte, dass das geltende Recht in Teilen verfassungswidrig ist. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Die Entscheidung der Verfassungsrichter betraf Regelungen, die bewirken konnten, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führt. Die aktuell gebilligten Änderungen beseitigen den Effekt des «negativen Stimmengewichts», den das Verfassungsgericht gerügt hatte. Die Neuregelung gründet in erster Linie auf den Verzicht der bislang im Wahlrecht vorgesehenen Verbindung von Landeslisten derselben Partei zu einer «Listenverbindung».
Bundesrat, PM vom 14.10.2011
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