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Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014 - was müssen Onlineshop-Betreiber beachten?

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Die EU hat mit dem Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzes in den Mitgliedsstaaten eine neue Richtlinie erlassen, welche zum 13.06.2014 in Kraft tritt und in § 312 g Abs. 2 BGB verankert sein wird. Mit dieser Gesetzesänderung treffen diverse Neuerungen auf Onlineshop-Betreiber. Wie auch in der Vergangenheit wird die Nichtumsetzung geänderter Voraussetzungen beispielsweise bei dem Widerrufsrecht massenhaft abgemahnt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass nicht alleine das Widerrufsrecht neu gefasst wird, sondern auch der Umgang mit Rücksendungen und den damit verbundenen Kosten wird neu geregelt.

Um von vornherein den Erhalt von Abmahnungen zu verhindern, sollten Sie Ihren Onlineshop bereits jetzt fit für das neue Recht machen.

Was ändert sich konkret?

Es wird eine Musterwiderrufsbelehrung angeboten
Wie bisher wird auch wieder eine Musterwiderrufsbelehrung angeboten, welche individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Onlineshops angepasst werden kann. In der Vergangenheit haben aber gerade Abmahnkanzleien diese oft fehlerhaften Individualisierungen der Musterbelehrung als Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung genutzt.

Widerrufsfrist von 14 Tagen
Anders als in einigen Mitgliedsstaaten bisher wird die Widerrufsfrist ab dem 13.06.2014 einheitlich auf 14 Tage ab Erhalt der Ware bestimmt.

Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden
Bislang war für den Widerruf schon die Rücksendung der Waren ausreichend. Mit Einführung der Richtlinie muss der Verbraucher seinen Widerruf aktiv erklären. Die Rücksendung der Waren reicht nicht mehr aus.

Widerruf auch telefonisch möglich
Es gibt kein Schriftformerfordernis für den Widerruf mehr. Der Widerruf kann vom Verbraucher ab Juni 2014 auch telefonisch erklärt werden.

Händler muss Widerruf (schriftlich) bestätigen
Der Händler muss jedoch dem Verbraucher den Erhalt des Widerrufs in Textform bestätigen.

Verbraucher trägt in der Regel die Kosten der Rücksendung
Ab dem 13.06.2014 können durch die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher die Kosten für die Retoure auferlegt werden. Die „€ 40,00-Regel“ entfällt ersatzlos. Der Händler muss hierüber jedoch rechtlich einwandfrei informiert haben.

Downloads sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre wird nun ebenfalls in der Neufassung des § 312 g BGB manifestiert und schließt ein Widerrufsrecht für digitale Güter und Downloads aus. Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Start des Downloads.

Zurückbehaltungsrecht
Der Händler kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat. Das ist im Vergleich zum bisherigen Recht ein Vorteil für den Händler, denn momentan haben sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher das Recht, die eigene Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern.

Diverse Ausnahmen von der Regel
Wie bislang werden auch im neuen Widerrufsrecht Ausnahmen geregelt sein. So bleibt weiterhin der Widerruf bei der Bestellung von Maßanfertigungen ausgeschlossen. Weiter ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei versiegelten Waren, „die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“. Hier könnten bereits Unterwäsche oder Bade- und Sportartikel darunterfallen. Diese recht unbestimmte Regelung ist wohl in der Zukunft von der Rechtsprechung zu konkretisieren.

Keine Übergangsregelung – Stichtag ist der 13.03.2014
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Anpassung Ihres Unternehmens an die neue Rechtslage.

Fazit:
Da die Anpassung Ihres Shops an die Gesetzesänderung nicht mit der Verfassung einer neuen Widerrufsbelehrung getan ist, sondern darüber hinaus auch die AGB und wohl der Bestellprozess geändert werden muss, gilt es sich frühzeitig um die bevorstehenden Schritte zu informieren. Auch aufgrund einer nicht vorgesehenen Übergangszeit steht zu befürchten, dass die ersten Abmahnungen schon im Juni 2014 ausgesprochen werden.

Um den Erhalt von Abmahnungen zu vermeiden und Ihren Onlineshop rechtssicher aufzustellen sollten Sie sich von uns anwaltlich beraten lassen.

Ihre Kanzlei Brehm


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