Veröffentlicht von:

Neues Widerrufsrecht bei Online-Käufen ab 13.06.2014

  • 1 Minuten Lesezeit

Am 13.06.2014 um 0:00 Uhr ist eine neue Regelung des Widerrufsrechts für Verbraucherverträge in Kraft getreten, die sowohl den gewerblichen Verkäufer als auch den Verbraucher als Käufer vor massive Herausforderungen und Veränderungen stellt.

Positiv an der Regelung ist, dass ab sofort erstmals europaweit ein einheitliches Widerrufsrecht gilt und entsprechend einheitliche Mustererklärungen durch den jeweiligen Gesetzgeber bereitgestellt werden. Kritisch zu sehen, weil verwirrend, ist es aber, dass für verschiedene Vertragsformen unterschiedliche Belehrungen gelten.

Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

- Die Widerrufsfrist beträgt jetzt einheitlich in ganz Europa 14 Tage.

- Der Verbraucher muss seinen Widerruf eindeutig erklären und kann nicht wie bisher die Ware einfach kom­men­tarlos zurückschicken (Rückgaberecht nach § 356 BGB a.F. entfällt!).

- Der gewerbliche Verkäufer muss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung spätestens bei Lieferung der Ware in Textform übermitteln, z. B. als Anhang per E-Mail.

- Widerruft der Verbraucher den Vertrag, müssen beide Seiten binnen einer Frist von 14 Tagen die empfangenen Leistungen (Geld und Ware) zurückgewähren. Der gewerbliche Verkäufer hat jedoch ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis, bis er die Ware erhalten hat oder ihm die Rücksendung der Ware nachgewiesen wird.

Da aufgrund der vielen verschiedenen Möglichkeiten die Belehrung individuell auf den einzelnen Online-Händler abgestimmt werden muss, ist hier zur Vermeidung von Haftungsfällen und Abmahnungen dringend anwaltliche Beratung erforderlich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Birk

Beiträge zum Thema