Als mir ein Mandant erzählte, er sei Inhaber eines P-Kontos und wenn er am Terminal Geld abholen wolle, erscheine dort auf dem display ein debit-saldo von 100.000.000,- € (in Worten: einhundert Millionen) abzüglich seines echten Guthabens (Bsp.: bei 200 € Guthaben signalisiert der Automat also ein Minus von 99.999 800,-), glaubte ich zunächst kein Wort. Dann zeigte er mir das abfotografierte Display seines Postbank-Automaten und mir stockte der Atem, weil sich seine Story als wahr erwies. Nix versteckte Kamera, nein, groteske Realität. Eine Nachfrage bei der zwischenzeitlich damit befassten Bild-Zeitung, was dies denn solle, ergab, dass diese Posse von der Postbank durchaus ernst gemeint ist, also nicht nur versehentlich zu dieser Minus-Meldung führt. Man mache dies neuerdings aus Praktikabilitätsgründen ... Bitte wie war das? Ich mag es nicht glauben.
Oder versucht hier die Postbank ihre eigenen Schulden auf die Kunden umzulegen? Werden die P-Konto-Kunden in ihrer Gesamtheit eine Art hauseigene Bad-Bank? Oder handelt es sich nur um einen neuen, ebenso bösartigen wie unzulässigen Trick, P-Konto-Kunden los zu werden?
Ich jedenfalls werde die Postbank auf Unterlassung verklagen und weiter darüber berichten.
Bewertung
8 von
9 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten
eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp
Neue Kommentare
Neues zum P-Konto von angygw am 30.09.2012 01:19
Solche Kuriositäten gibt es auch in unserer Firma bei der Gehaltsabrechnung. Da für die Pfändung ein sog. Restbetrag auf der Gehaltsabrechnung stehen muss damit die Pfändung ausgelöst werden kann, hat unsere Personalabteilung statt der tatsächlichen Summe von ca. 18.000 Euro mal eben 999.000,00 Euro Restschuld eingetragen. Auch schön wenn man eine solche Gehaltsbescheinigung als Bewerber für eine neue Mietwohnung dem Vermieter vorlegt.
Alle Kommentare zu diesem Rechtstipp