Abschaffung der Stempelsteuer verschoben
Die Abschaffung der Stempelsteuer in einigen Bereichen, die in New South Wales zum 1. Juli 2012 in Kraft treten sollte, ist bis zum 1. Juli 2013 verschoben worden. Diese Zurückstellung ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die vom Bundesstaat New South Wales erhobenen Steuern betrifft und das in dem am 12. Juni 2012 veröffentlichten Haushaltsgesetz für das Jahr 2012 enthalten ist.
Zunächst war beabsichtigt, mit Wirkung zum 1. Juli 2012 die Stempelsteuer in New South Wales in folgenden Bereichen abzuschaffen:
- Hypotheken,
- Übertragung von Geschäftsanteilen (mit Ausnahme von solchen an Grundstücken) und
- nicht an der Börse gehandelte verkehrsfähige Sicherheiten.
Diese Abschaffung ist nun in New South Wales bis zum 1. Juli 2013 zurückgestellt worden. In einigen anderen australischen Bundesstaaten und Territorien (z. B. South Australia, Queensland, Northern Territory) ist diese Abschaffung ebenfalls verschoben oder auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden.
Stempelsteuer auf Hypotheken
Die Abschaffung der Stempelsteuer auf Hypotheken ist in New South Wals bis zum 1. Juli 2013 verschoben worden.
Stempelsteuer bei der Übertragung von Unternehmen
Die Abschaffung der Stempelsteuer, die bei der Übertragung von Geschäftsanteilen anfällt (z. B. die Stempelsteuer bei der Übertragung des ideellen Firmenwerts wie des Kundenstamms, des geistigen Eigentums, der Firmengebäude und Geschäftseinrichtung), ist in New South Wales bis zum 1. Juli 2013 verschoben worden.
In South Australia, Queensland und dem Northern Territory ist die Abschaffung der Stempelsteuer in diesen Bereichen auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Stempelsteuer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen
Die beabsichtigte Abschaffung der Stempelsteuer, die bei der Übertragung von Anteilen an einem nicht börsennotierten Unternehmen und von Anteilen an einem „unit trust" erhoben wird, ist in New South Wales bis zum 1. Juli 2013 verschoben worden.
In South Australia ist die Abschaffung der Stempelsteuer in diesen Bereichen auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Stempelsteuer bei der Übertragung von Grundvermögen und von Unternehmen, die über erhebliches Grundvermögen verfügen
In New South Wales und allen anderen australischen Bundesstaaten und Territorien wird bei der Übertragung von Grundvermögen und von Anteilen an Unternehmen, die über erhebliches Grundvermögen verfügen, weiterhin Stempelsteuer anfallen. Ob ein Unternehmen über erhebliches Grundvermögen verfügt, hängt davon ab, ob der Wert des jeweiligen Grundstücks einen festgelegten Betrag überschreitet.
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