Niemand muss im Kalten sitzen: Auch Mieter haben ein Recht auf eine warme Wohnung

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Eigentlich gehört es zu den selbstverständlichen Sachen. Man hat ein Dach über den Kopf und es ist wohlig warm. Einige Vermieter nehmen das Wort „Energiesparen“ sehr wörtlich. Wer braucht schon in der Nacht eine Heizung, denken sich diese Vermieter und drehen die Heizung einfach ab. Die Folgen für die Mieter sind gravierend. Sie frieren! Dürfen die Vermieter dies?

Heizpflicht

In der Regel muss der Vermieter dafür sorgen, dass es in der Wohnung warm ist. Die Heizung muss funktionsfähig sein. Vor allem in der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) sollte die Heizung funktionieren und dafür sorgen, dass eine gewisse Mindesttemperatur erreicht wird. Viele Gerichte sehen diese Mindesttemperatur bei circa 20 bis 22 °C. Wie lange muss nun der Vermieter heizen?

Umfang der Heizpflicht

Der Vermieter erfüllt seine vertragliche Pflicht nur, wenn die Temperatur zu den üblichen Tagesstunden erreicht wird. Zur Nachtzeit kann die Temperatur auf circa 18°C reduziert werden. Diese Vorgaben können dazu führen, dass im Winter durchgehend zu heizen ist. Auch im Sommer kann sich eine Pflicht zum Einschalten der Heizung ergeben, wenn die Temperaturen dauerhaft unter diesen Grenzwerten liegen. Ihr Vermieter hält sich hieran nicht?

Mängelanzeige des Mieters

Der Mieter kann auf jeden Fall die Mängel anzeigen. Der Mieter sollte dies sogar tun. Bei Schimmelbildung kann er so nachweisen, dass er hierfür nicht verantwortlich ist. Wenn der Vermieter für keine Abhilfe sorgt, dann kann er die Miete mindern. Die Wohnung befindet sich nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand und der Gebrauch der Wohnung ist gemindert. Wie hoch kann eine solche Mietminderung ausfallen?

Mietkürzung des Mieters

Der Vermieter weigert sich weiterhin, die Heizung einzuschalten. In diesem Fall sollte eine Mietkürzung ausgesprochen werden. Die Mietminderungsquoten hängen von der Außentemperatur ab. Die Quote ist sehr einzelfallabhängig. In der Regel sollte eine Mietminderung von circa 20 % angemessen sein. Im Extremfall, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist, kann die Miete sogar um 100 Prozent gekürzt werden. Daneben könnte der Mieter auch eine fristlose Kündigung aussprechen und Schadensersatz verlangen. Aber: In dieser Situation sollten Sie sich Hilfe holen!

Bei Zweifel Hilfe holen

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Vermieter fehlerhaft heizt? In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, wie Sie sich verhalten sollen. Insbesondere kann er mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.


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