Nimrod Abmahnung für Halycon Media wegen Upload auf Sharehoster

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Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin verschicken Abmahnungen im Namen der Halycon Media GmbH & Co. KG aus Reinfeld. Dabei geht es nicht um illegale Angebote von Software über P2P-Tauschbörsen, sondern um Downloadangebote von Add-Ons für den Train-Simulator 2014 über den Sharehoster uploaded.

Illegales Anbieten von Add-ons auf uploaded-Sharehoster

Dem Abgemahnten wurde vorgeworfen, vier Add-Ons für den „Train Simulator 2014“ auf uploaded.net hochgeladen zu haben. Jedenfalls hatte der Abgemahnte die dazugehörigen Produktschlüssel der Add-Ons erworben. Der Verdacht lag nahe, dass er selbst die Software bei uploaded hochgeladen hatte.

Bestärkt wurde dieser Verdacht dadurch, dass jemand auf dem mygull.com Links zu den auf uploaded.net hochgeladenen Dateien verbreitete hatte, und zwar unter dem Nutzernamen, der mit einer Second-Level-Domain identisch war, deren Inhaber der Abgemahnte war.

Angebote nach Nimrod-Abmahnung gelöscht

Nach Erhalt der Abmahnung von Nimrod wurden die Links auf mygully.com plötzlich gelöscht, was für die Nimrod Rechtsanwälte eine zusätzliche Bestätigung der Täterschaft des Abgemahnten war.

Die Nimrod Rechtsanwälte gingen in ihrer Abmahnung von einem Gegenstandswert von € 30.000 € pro Add-On aus. Die geforderten Anwaltskosten werden auf € 2.084,40 (Gegenstandswert € 120.000) beziffert.

Auf die Höhe des Streitwerts wirkt sich natürlich aus, dass es sich hier um gewerbliche Angebote gehandelt hat. Um die Add-ons herunterzuladen, muss man sich einen Premium-Account einrichten. Für eine solche Anmeldung erhält der Anbieter der Software Geld.

Der Abgemahnte verweigerte trotz des eindringlichen anwaltlichen Rats hierzu die Abgabe einer Unterlassungserklärung, da er nach seinen eigenen Angaben nichts mit dem illegalen Angebot zu tun hatte.

LG Berlin erlässt eine einstweilige Verfügung

Das LG Berlin sah das anders. Es verurteilte den Abgemahnten aufgrund der erdrückenden Beweise im Wege einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung bei einem Gegenstandswert von € 80.000,00 (2/3 des Hauptsachestreitwerts). Der Abgemahnte konnte seine Verantwortlichkeit nicht entkräften und musste eine Abschlusserklärung abgeben sowie mehrere tausend Euro Schadenersatz leisten.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Nimrod wegen des illegalen Angebots von Software über einen Sharehoster oder ein Filesharing-System erhalten haben, können Sie mich jederzeit für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 18 68 66 anrufen, gerne auch am Wochenende, oder mein Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-nimrod/ nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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