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Nötigung im Straßenverkehr von Dirksen am 28.07.2009 19:01
Ich erlebe vermehrt auf den Autobahnen, daß ich als eher forscher Fahrer zu denen gehöre, die eher viel auf der linken Spur fahren, eher bei der Geschwindigkeit von 160 bis 180 m/h.
Nun kommt es nicht selten vor, daß Pkw-Fahrer, besonders die mit Hut, oder mit langen Haaren, sich entweder zum Verkehrserzieher machen, oder so lange einem Lkw folgen, bis sie sich mit ihren 110 km/h zu sehr nähern.
Dann kommt ihnen der Blitzgedanke, den Blinker zu setzen und von ihrem vermeintlichen Recht auf Ausscheren Gebrauch zu machen, scheren aus und zwingen mich zur abrupten harten Bremsung.
Das tue ich nicht immer so abrupt, zur Schonung des Materials und in Einschätzung des Willens des Vorfahrenden, daß der ja auch überholen und nicht stehen bleiben will, indem ich auf auch den sehr nahe aufrücke.
Mitunter hat er das ja dann auch schon geschafft, daß Raum zum Überholen eingetreten ist, ohne die Geschwindigkeit ganz auf dessen Touren eingestellt zu haben.
Wie verhält sich denn dann ein Gericht oder eine Bußgeldbehörde, die solch nahes Auffahren gefilmt hat?
Es werden ja vermehrt, mit der deutlichen Aussage, daß sich die Anschaffung rentiere, Geräte eingekauft, die für 350.000 ? Anschaffungskosten im ersten Jahr 600.000 ? einfahren. Die Kontrollen führt ja die Polizei aus, sodaß dem jeweiligen Landkreis eine ansehnliche Summe in die Kasse gespült wird.
Welche Beweise muß ich bringen, wenn ich solchen irrigen Fahrern, die den Überholvorgang des Nachfahrenden nicht ordentlich einschätzen, das Schulgeld abverlangen will?
Was muß ich tun, wenn eine Frau in einem Fall, oder eine ältere Gesellschaft von vier Personen in einem anderen Fall über viele Kilometer auf der Mittelspur der dreispurigen BAB fahren in dem guten Glauben, die rechte Spur sei ja für die Lkws gemacht? Das erlebte ich im ersten Fall als Beifahrer, im zweiten als Nachfolgender, der nicht vorbei kam.
Ich bin einst 30 km hinter solchem Opa gefahren, der permanent links auf der 2-spurigen BAB fuhr mit 110 km/h.
Und ich hatte meinen Abflugtermin am Flughafen !!!
Was macht man mit Fahrern, die sich einfädeln, aber voraussetzen, daß der fließende Verkehr sie reinläßt, weil das ja so schön praktiziert wurde und wird.
Das ist eine gute Sache, wenn ein Autofahrer von der rechten Spur nach links ausweichen kann, ohne den nachfolgenden Verkehr auszubremsen.
Ich erlebte auch schon, daß solcher Fahrer meinte, dem einfädelnden Raum geben zu müssen und ließ mich so auflaufen, wie eingangs erwähnt.
Nicht die Schulung für Rentner ist wichtig, die bewegen sich im Alter meist auf heimatlichen und bekannten Strecken, wo ihnen wenig passiert, wenn sie nur die Kinder und Fußgänger leben lassen! Mancher Rentner sollte sich lieber für jede seiner wenigen und kurzen Fahrten ein Taxi bestellen, das wäre billiger, als die Unterhaltung einer Rostlaube.
Nachgeschult werden müssten viele Autofahrer, die sich so benehmen, wie eben beschrieben.
Aber werden wir nicht ein Polizeistaat, wenn alles und immer kontrolliert und gefilmt wird? Das meiste Filmen geschieht von den Behörden des Geldes wegen.
So erlebte ich unlängst auf der A 24 im Landkreis Parchim, daß dort auf einer Strecke von ca. 8 oder mehr km am Ende die Geschwindigkeit gemessen wurde.
Grund: Es standen alle 500 m Schilder mit 80 km/h und dem Untertitel: Fahrbahnmarkierung fehlt!
Da die Fahrbahnmarkierung links und mittig ganz neu war und rechts sehr gut erkennbar, sah ich nach 5 km keinen Sinn in dieser Beschilderung, sah sie für ungültig an und beschleunigte wieder auf meine Reisegeschwindigkeit.
Das Messergebnis hielt ich dem Ordnungsamtsleiter des Landkreises Parchim mit einem Strafantrag wegen Nötigung vor.
Das wurde mit großer Sicherheit unter Freunden unter den Tisch gekehrt!
Der Minister in Schwerin meinte: Man könne doch wegen solcher Sache nicht das Messergebnis von einem ganzen Tag verwerfen !!!!
Da frage ich mich, wo die zur Schule gegangen sind. Haben die auch nur im Jurastudium die Verhörtechnik gelernt, oder auch noch Jura?
Der Minister schrieb nach deutlicher Eingabe persönlich, daß mein Bußgeldbescheid zu spät zugestellt werden konnte und dieser daher zu verwerfen sei.
Ich möchte gerne wissen, wie viele Autofahrer hier zur Kasse gebeten wurden und ggf. gar die Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit abzugeben hatten.
Da kommt Freude auf!
Auf der A 2, Ausfahrt Berlin nach Staus und Demo?s war die BAB fast ganz frei, aber ein Schild mit 120 km/h-
Es war also keinerlei Gefahrenmoment erkennbar, die Straße trocken, die Sicht hervorragend, die Straße ohne Kurven und ohne Löcher, dreispurig, wenig befahren.
Als ich wegen Überschreitung 10 oder 20 ? zu zahlen hatte, habe ich hinterfragt, wo denn da der verlangte Gefahrenmoment sei, um an der Stelle einen Automaten zu betreiben?
Das Gerät habe eine Erziehungsfunktion, wurde mir vom Ministerium geantwortet -
Glauben Sie denn noch an Gerechtigkeit und Ordnung ? Ich nicht !
Die berühmte Frage, ob jemand in den letzten 30 Jahren in einen selbstverschuldeten Unfall verwickelt war, oder ob er Punkte an solchen Stellen sammelte, ist noch nicht geklärt, wenn es um die Kartei in Flensburg geht.
Ich sammelte schon an einem Automaten bei Nachtzeit, der eigentlich nur für den Tagbetrieb hätte genehmigt sein dürfen.
Verkehrsverhältnis: leere BAB, in der Ferne ein Lkw. - Straße, wie eben beschrieben
Der Ordnungsamtsleiter war sich seiner Sache sehr sicher, denn sein Gericht machte diesen Quatsch mit, anstatt das Ordnungsamt zur Rechenschaft zu ziehen.
Oder leben mit diesen Unbilden Juristen ?
Mit der Nachschulung so manchen aktiven Autofahrers hätte die Fahrschullehrerlobby auch mal wieder etwas mehr zu tun !!!
Dann aber bitte auch die ängstlichen Typen, die sich hinterm Lenkrad verklemmen und dann solchen Quatsch machen, wie oben beschrieben.
Das wäre besser, als die Punktesammelei in Flensburg.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dirksen
Fahrspur wechseln ohne Rücksicht auf Nachfolgeverkehr von Sabine Bachmann am 28.07.2009 18:08
Mir geht es täglich so, dass einige egoistische Fahrer/innen ohne Rücksicht auf den Nachfolgeverkehr die Fahrspur wechseln und dann mit Tempo 100 -120 km/h LKW´s oder andere Langsamfahrer überholen, so dass ich zum Teil eine Vollbremsung machen muss.
Wer kontrolliert die Langsamfahrer und "um-jeden-Preis-Spritsparer" (langsam fahren und ohne Rücksicht auf den Nachfolgeverkehr zum Überholen auf die linke Fahrspur wechseln) auf zweispurigen Autobahnen?
Raser, Drängler - Schlafmützen... von g.handke@web.de am 23.07.2009 15:11
Gegen Raser und Drängler, die sich per Lichthupe usw. auf gefährliche Weise ihr vermeintliches Recht verschaffen, habe ich auch was -
ABER, wie verhalte ich mich eigentlich richtig, wenn ich zum "Raser und Drängler" gemacht werde?
Die Autobahnen sind voll von Fahrern die meinen, die rechte Spur sei nur für Lkw´s, das Rechtsfahrgebot gilt nur für die anderen Fahrer - oder die unverhofft auf die mittlere oder linke Spur ziehen, weil sie aus irgend einem Grund eigentlich bremsen müssten.
Aber eh diese Menschen selbst bremsen, weil sie ja das Hindernis haben, ziehen sie lieber rücksichtslos rüber und nötigen den von hinten auf der freien Spur ankommenden Verkehr zum Bremsmanöver. Schon bin ich kurzzeitig zum "Raser und Drängler" gemacht worden.
Dies deshalb, weil manchmal der Platz für einen Sicherheitsabstand nicht mehr für das Bremsen ausreicht.
Ich möchte mal wissen, wie vielen Schlafmützen, Ignoranten und Unwissenden ich schon das Leben gerettet habe, ums mal überheblich auszudrücken.
Darf ich hier per Lichthupe versuchen, den Spurwechsel des anderen Wagens zu verhindern? Was darf ich tun - oder ist es gar in Ordnung, einfach rauszuziehen? Was ist mit den Mitte-bis-ganz-links-Fahrern, obwohl die rechte Spur leer ist...? Was ist mit denen, die in der Baustelle deutlich zu schnell vorbeiziehen, um nach der Baustelle die mittlere oder linke Spur zu blockieren?
Ich halte mich übrigens an Tempobeschränkungen und das Rechtsfahrgebot, fahre seit vielen Jahren ca. 10.000 km im Monat und habe nur einen einzigen, wohlverdienten Punkt in Flensburg - ich dachte, Tempo 100 sei bereits aufgehoben und fuhr wieder Richtgeschwindigkeit.
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