Nordcapital Schiffsportfolio 5 in Schwierigkeiten – Möglichkeiten der Anleger

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Der Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 steckt weiter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Daher werden die Anleger offenbar aufgefordert, der Fondsgesellschaft ein Nachrangdarlehen zu gewähren. „Ob durch ein solches Darlehen eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist jedoch keineswegs gesagt“, rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zur Vorsicht.

Das Emissionshaus Nordcapital hat den Zweitmarktfonds im Jahr 2008 aufgelegt. Ziel war es, sich über den Zweitmarkt an diversen Schiffsfonds zu beteiligen. So sollten attraktive Renditen bei einer großen Risikostreuung erzielt werden. Prognostiziert wurden ab Juli 2009 Ausschüttungen in Höhe von 7 Prozent p.a. und ein Gesamtmittelrückfluss von rund 167 Prozent. Diese Prognosen wurden weit verfehlt. Zuletzt wurden die Anteile bei zweitmarkt.de im Dezember 2015 noch zu einem Kurs von 5,5 Prozent gehandelt.

Als ob diese Entwicklung für die Anleger nicht schon enttäuschend genug wäre, sollen sie dem Fonds nun auch noch ein Nachrangdarlehen gewähren. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die Anleger sollten aufpassen. Der Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 konnte die Erwartungen nicht erfüllen und die Krise der Handelsschifffahrt ist noch nicht vorbei. Ob unter diesen Rahmenbedingungen eine nachhaltige Sanierung möglich ist, darf zumindest angezweifelt werden. Sollte es tatsächlich zu einer Insolvenz kommen, wird ein Nachrangdarlehen eben auch gegenüber anderen Gläubiger-Forderungen nachrangig behandelt. Unterm Strich bedeutet dies meistens, dass die Gläubiger der Nachrangdarlehen leer ausgehen.“

Ehe die Anleger noch weiteres Geld in der Hoffnung auf Besserung investieren, empfiehlt der erfahrene Fachanwalt die rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können z. B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Zu diesen Risiken zählen u.a. die lange Laufzeit, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und nicht zuletzt der Totalverlust des investierten Geldes. „Trotz dieser Risiken wurden Beteiligungen an Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger, die beispielsweise in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Eine klare Falschberatung“, so Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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