Rechtstipp vom 11.06.2012

Notarrecht: Wer die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat noch lange keine Stelle

Die Landesjustizverwaltungen legen für ihren Bereich fest, wie viel Notarstellen eingerichtet werden sollen, um "den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege" zu entsprechen. Daraus folgt, dass nicht jeder, der die Grundvoraussetzungen für eine Bestellung zum Notar erfüllt hat, die Zuweisung einer solchen Stelle verlangen kann. Die (hier: 8) zu besetzenden Stellen müssen auf jeden Fall zuvor ausgeschrieben werden. (Hier zu Lasten eines Bewerbers entschieden, der nicht hinnehmen wollte, dass die Verwaltung die Bewerber nach einem bestimmten Punktsystem beurteilt hatte, was für ihn lediglich die 23. von insgesamt 48 Positionen - und damit die Ablehnung ergab.) (BGH, NotZ 4/10)

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