Notfallvorsorge - General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

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Es trifft immer nur die anderen? Weit gefehlt... 

Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr, wie es war, und Sie können im schlimmsten Fall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen.

Ein Notfall sollte Sie nicht unvorbereitet treffen. Wenn Sie nicht mehr für sich selbst handeln können, müssen andere Menschen wichtige Entscheidungen für Sie treffen können. Sie können durch Vorsorgeregelungen selbst bestimmen, wer in solchen Fällen für Sie tätig werden soll.  So vermeiden Sie, dass ein amtlicher Betreuer bestellt wird. 

Hierbei können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen.  Ihren Vertrauenspersonen können Sie für die anstehenden Entscheidungen Leitlinien mit auf den Weg geben, die diese auch gegenüber Ihren behandelnden Ärzten vertreten. Sie stellen sicher, dass Entscheidungen auch dann in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie selbst nicht handlungsfähig sind. Sollte trotz der Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers notwendig werden, so können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer benennt. 

Immobilen und Grundbuchamt

Sie sind Eigentümer einer Immobilie? Die Immobilie halten Sie in Miteigentum mit Ihrem Ehepartner? Dann ist mindestens eine notarielle Beglaubigung Ihrer Vollmacht erforderlich, damit der Bevollmächtigte wirksam Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt abgeben kann.  Regelmäßig ist eine notarielle Beurkundung wegen der damit verbundenen größeren Rechtssicherheit sogar noch vorzugswürdiger.

Handels- und Gesellschaftsrecht und Handelsregister

Sie sind Unternehmer? Treffen Sie auch hier unbedingt Vorsorge dafür, dass Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt, indem Sie eine oder mehrere Vertrauensperson bevollmächtigen, die Geschäfte des Unternehmens zu führen und/oder Ihr Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen auszuüben. 

Damit der Bevollmächtigte wirksam gegenüber dem Handelsregister Erklärungen abgeben kann, ist eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht erforderlich. Auch hier ist eine notarielle Beurkundung sogar noch vorzugswürdiger. 

Sprechen Sie uns zu diesen Themen gern an - unsere Beratung und Beurkundung umfasst:

  • Generalvollmachten
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • für Unternehmer: Generalhandlungsvollmachten.

Katrin Pengel
Rechtsanwältin und Notarin

Hittfelder Schulstraße 13, 21218 Seevetal

Tel.: +49 (0) 4105 /  59 29 33 – 0
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Foto(s): Sandra Wiering, Seevetal


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