Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 16.04.2010 (Az: 4 U 127/10) entschieden, dass das Gemälde der Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz als weiblicher Akt eine satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und daher von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt ist.
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