OLG Dresden, Urt. v. 16.0.4.2010

Rechtsgebiete: Medien- und Presserecht, Verfassungsrecht
Rechtstipp vom 28.04.2010

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 16.04.2010 (Az: 4 U 127/10) entschieden, dass das Gemälde der Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz als weiblicher Akt eine satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und daher von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt ist.          


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