OLG Frankfurt: Autokredit erfolgreich widerrufen – 10 U 188/19

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Der Widerruf von Darlehen zur Autofinanzierung ist nach wie vor möglich. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt vom 22. September 2020 (Az.: 10 U 188/19). Das OLG entschied, dass der Widerruf auch Jahre nach Abschluss des Darlehens wirksam erfolgt ist. Da die Widerrufsinformationen und insbesondere die Angaben zur Widerrufsfrist fehlerhaft waren, war der Widerruf auch rund zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Kredits noch möglich, entschied das OLG Frankfurt. 

Der Kläger in dem Fall hatte 2015 einen Mitsubishi gekauft und über einen Kredit bei der MCE Bank finanziert. Rund zweieinhalb Jahre später erklärte er den Widerruf. Der Widerruf sei noch möglich, weil die 14-tägige Widerrufsinformation fehlerhaft ist, argumentierte der Kläger. 

Die  verwendete Widerrufsinformation enthält den sog. Kaskadenverweis. Dabei wird erklärt, dass die Widerrufsfrist 14 nach Vertragsschluss beginnt, aber erst wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtinformationen nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat. Der Paragraf wiederum enthält weitere Verweise. „Für den Darlehensnehmer ist es somit kaum ersichtlich, welche Pflichtangaben ihm erteilt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das sah der EuGH ähnlich und entschied im März 2020, dass dieser Kaskadenverweis, der sich in zahlreichen Kreditverträgen findet, unzulässig ist. 

Der BGH schützte wiederum die Banken und urteilte, dass der Kaskadenhinweis Teil der gesetzlichen Musterbelehrung ist und eine Bank sich auf Musterschutz berufen kann, wenn sie dieses gesetzliche Muster in der Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Weichen die Banken jedoch von dieser Mustervorlage ab, ist der Widerruf möglich“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. 

Die Bank in dem vorliegenden Fall hatte sich nicht an das gesetzliche Muster gehalten, sondern an verschiedenen Stellen Änderungen vorgenommen. Sie habe das Textmuster in nicht unerheblichem Umfang geändert, indem sie hinter dem Verweis auf § 492 drei andere Beispiele aufführt als im Muster vorgesehen. Durch diese inhaltliche Bearbeitung habe die Bank die Schutzwirkung verloren und der Widerruf ist wirksam erfolgt, so das OLG Frankfurt. 

Der Kläger kann das Fahrzeug daher an die Bank geben und hat im Gegenzug Anspruch auf die Rückzahlung der bereits geleisteten Raten zzgl. Zinsen. Die Tatsache, dass der Kläger das Auto bereits verkauft hatte, ändere daran nichts, so das Gericht. Der Verkaufserlös werde dann von dem Rückzahlungsanspruch abgezogen. 

Der Kaskadenhinweis findet sich in zahlreichen privaten Kreditverträgen. Haben die Banken, so wie die MCE Bank, inhaltliche Änderungen an dem gesetzlichen Muster vorgenommen, kann der Widerrufsjoker gezogen werden. 

„Der Widerruf kann gerade in Zeiten von Abgasskandal und Fahrverboten eine interessante Möglichkeit sein, aus dem Vertrag auszusteigen und sein Auto loszuwerden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dabei ist es für den Widerruf unerheblich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. 

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-von-immobilien-und-autofinanzierungen

 



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