OLG Karlsruhe: Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig

Das OLG Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 03.05.2011, Az. 17 U 192/10 eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Bank als unwirksam angesehen, aufgrund der die Bank bei Privatkrediten eine sog. Bearbeitungsgebühr erhob.

Damit hat nach den Oberlandesgerichten Bamberg, Dresden und Zweibrücken ein weiteres OLG der weitverbreiteten Praxis vieler Banken eine Absage erteilt, mit der bei Abschluss eines Privatkreditvertrags ein pauschales Bearbeitungsentgelt von in der Regel 2 bis 3 % des Kreditbetrags erhoben wird.

Auch wenn noch keine einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, bestehen für Verbraucher gute Chancen, mit Erfolg von ihrer Bank die Gutschrift der Bearbeitungsgebühr für ihren Kredit verlangen zu können.


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