OLG Köln entscheidet im Abgasskandal: Anspruch auf Neufahrzeug

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Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Mangel dar und der geschädigte Käufer hat einen Anspruch auf Ersatz. Das stellte der BGH Anfang 2019 klar. Der Verkäufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kann im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht auch zur Lieferung des Nachfolgemodells verpflichtet sein, wenn das mangelbehaftete Modell nicht mehr produziert wird, wie das OLG Köln mit Urteil vom 2. April 2020 entschieden hat (Az. 18 U 60/19).

„Schadensersatzansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden. In dem Fall vor dem OLG Köln ging es zwar um einen 2014 gekauften VW Touran mit dem Motor EA 189, das Urteil lässt sich aber auch auf andere Modelle anwenden, bei denen Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt sind. Dabei kann es sich z. B. um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern mit dem Nachfolgemotor EA 288 handeln, aber auch um Fahrzeuge anderer Hersteller wie Mercedes oder BMW. Darüber hinaus können natürlich auch Schadensersatzansprüche direkt gegen den Hersteller geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In dem Fall vor dem OLG Köln hatte die Klägerin im Jahr 2014 einen VW Touran der ersten Generation bei einem Autohaus gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Motor EA 189 ausgestattet und dementsprechend vom Dieselskandal betroffen. Die Klägerin verlangte aufgrund des Mangels die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Seit 2015 wird allerdings nur noch das Nachfolgemodell produziert. Eine Nachlieferung sei daher nicht möglich, so das Autohaus. Zudem sei dies auch ein unverhältnismäßiger Aufwand im Vergleich zum Aufspielen eines Software-Updates.

Damit kam das Autohaus nicht durch. Das OLG Köln entschied, dass der Kläger Anspruch auf ein Neufahrzeug der Nachfolgegeneration habe. Nachfolgemodelle seien in der Regel technisch fortschrittlicher. Daher könne der Nacherfüllungsanspruch des Klägers auch durch die Lieferung des Nachfolgemodells erfüllt werden, führte der 18. Zivilsenat des OLG Köln aus.

Es lasse sich auch nicht feststellen, dass der Aufwand für die Ersatzbeschaffung für das Autohaus zu hoch sei. Zudem sei die Nachlieferung im Vergleich zum Aufspielen eines Software-Updates auch nicht unverhältnismäßig. Der Aspekt der Unverhältnismäßigkeit komme nur in Betracht, wenn das Update grundsätzlich zur Beseitigung des Mangels geeignet wäre. Dies sei aber nicht der Fall, da Folgeprobleme durch das Update nicht ausgeschlossen werden könnten, so der Senat.

Gegen Rückgabe des alten mangelhaften Fahrzeugs und einer Nutzungsentschädigung habe der Kläger Anspruch auf die Lieferung eines Neufahrzeugs aus der Nachfolgegeneration, urteilte das OLG Köln.

Auch andere Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass geschädigte Autokäufer im Abgasskandal Anspruch auf Ersatz haben. So hat z. B. das OLG Hamburg einem geschädigten Verbraucher den Anspruch auf ein Neufahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion zugesprochen (Az. 4 U 97/17).

„Die Gerichte folgen damit auch der Argumentation des BGH, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und geschädigte Käufer einen Anspruch auf Ersatz haben. Schadensersatzansprüche können innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen die Händler oder darüber hinaus auch direkt gegen die Hersteller wie VW, BMW oder Mercedes geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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