OLG Köln weist Berufung des Herstellers Eurogine zurück

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Berlin, München 27.03.2024 – Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des Herstellers Eurogine mit Beschluss vom 15.03.2024 zurückgewiesen. Damit erhält eine betroffene Klägerin, deren Kupferspirale gebrochen ist, Schmerzensgeld in Höhe von € 7.500,00. Es handelt sich, soweit ersichtlich, um das erste rechtskräftige Urteil, nach einem OLG Beschluss.


Zur Begründung führt der Senat aus, dass sich das Schmerzensgeld im Rahmen dessen bewegt, was in der Rechtsprechung für überflüssige Operationen anerkannt ist. Dem Einwand der Beklagten, das LG Aachen habe sich den Ausführungen der Klägerin unkritisch angeschlossen, folgte der Senat nicht.


Ferner bestätigt das OLG Köln die Rechtsansicht der Kanzlei CLLB, wonach der Produktfehler bei klarer Zuordnung zum Serienschaden, bereits aus Rechtsgründen feststeht. Dies liegt an den besonders hohen berechtigten Erwartungen an die Sicherheit und Funktionstauglichkeit derartiger Produkte. Nicht ohne Grund werden derartige Medizinprodukte gemäß den europäischen Vorschriften in die höchste Risikoklasse III eingeordnet, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve erklärt, der das Urteil für die Klägerin erstritten hat.


Auch das Kammergericht Berlin, ein Spezialsenat für Arzthaftung und Medizinprodukte, beabsichtigt die Berufung des Herstellers zurückzuweisen und hielt im konkreten Fall ein Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 für angemessen. In dem dortigen Verfahren wurde keine Operation vorgenommen, die Klägerin litt jedoch unter einer nachhaltig psychologischen Belastung, wegen eines unklaren Fremdkörperverbleibs.


Im Ergebnis sorgen die obergerichtlichen Beschlüsse für Rechtssicherheit, da sie bestätigen, dass der Hersteller für den Produktfehler vollumfänglich zu haften hat was mögliche Spätfolgen mit umfasst. Der Weg für weitere Klagen ist damit geebnet. Eile ist jedoch geboten, da viele Ansprüche Ende des Jahres verjähren dürften, worauf der Hersteller zu spekulieren scheint. Im Rahmen einer möglichen Klage kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, sodass Privat- und Intimsphäre gewahrt bleiben. Die Kanzlei CLLB steht daher weiterhin für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

Foto(s): CLLB Part mbB

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