OLG Stuttgart gibt Bausparerin Recht

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Das OLG Stuttgart hat die Bausparkasse Wüstenrot dazu verurteilt, einen Vertrag von 1978 weiterhin zu verzinsen (Urteil vom 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15).

Der Bausparvertrag wies – wie bei älteren Verträgen üblich – eine gute Verzinsung von 3 % pro Jahr auf. Daher wurde der Bausparvertrag von der Bausparkasse gekündigt.

Die Kündigung ist kein Einzelfall. Es wird davon ausgegangen, dass in 2015 etwa 200.000 Bausparern der Bausparvertrag gekündigt wurde. Hintergrund sind fast immer die hohe Verzinsung des Vertrags und die derzeitige Niedrigzinsphase.

Bausparvertrag nicht wirksam gekündigt

Richter Thomas Wetzel vom OLG Stuttgart lehnte ein Kündigungsrecht ab: „Der Vertrag ist fortzusetzen.“

Entgegen der Auffassung der Bausparkasse ist der Vertrag auch nach mehr als 10 Jahren Zuteilungsreife nicht kündbar. In dem entschiedenen Fall war der Bausparvertrag seit nunmehr 22 Jahren zuteilungsreif.

Nach Auffassung des Gerichts müsse die Bausparerin weiterhin das Recht haben, das versprochene Darlehen in Anspruch nehmen zu können.

Rechtsstreit wird wohl vor dem BGH fortgesetzt

Das OLG Stuttgart hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen: Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die durch das höchste Gericht geklärt werden muss. Die Rechtsprechung in den unteren Instanzen geht dabei in beide Richtungen.

Ein weiteres interessantes Urteil für Bausparer hat erst kürzlich das Landgericht Stuttgart gefällt: In dem Urteil ging es um einen Bausparvertrag aus dem Jahr 1999. Der Vertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde jedoch nicht abgerufen. Die Bausparerin erhielt 4,5 % Zinsen im Jahr.

Auch hier kündigte die Bausparkasse Wüstenrot den Vertrag. Die Klage vor dem Landgericht Stuttgart hatte für die Klägerin Erfolg: Das Landgericht Stuttgart stellte fest, dass der Vertrag nicht wirksam gekündigt sei und weiterbestehe. Daher müsse die Bausparkasse auch weiterhin die hohen Zinsen zahlen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird hoffentlich endlich Rechtsklarheit schaffen. Bis dahin können sich Bausparer auf das Urteil des OLG Stuttgart berufen – sie können gegen die Kündigung ihrer Bausparverträge vorgehen.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



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