Online-Casino Geld zurück - rund 77.000 Euro Rückzahlung!

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Verbraucherschutzkomplex gegen Online-Glücksspielanbieter wegen illegal einbehaltener Verluste ist ein großvolumiges Urteil ergangen.

Mehr und mehr Landgerichte schließen sich der verbraucherfreundlichen Haltung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main an und verurteilen Online-Casinos auf Rückzahlung von Verlusten, die Spieler bei ihnen erlitten haben. Der Hintergrund: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 4. April 2022, Az. 23 U 55/21) verdeutlichte, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Der Grund: Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen.

Jetzt hat das Landgericht Frankfurt am Main diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt und einem Spieler die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 77.000 Euro bestätigt. Dieses Geld hatte der Kläger zwischen Februar und Mai 2017 bei einem in Malta ansässigen Betreiber online verspielt.

„Dem aktuell gültigen Glücksspielstaatsvertrag zufolge ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland lediglich dann erlaubt, wenn der Anbieter eine entsprechende deutsche Lizenz vorweisen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann man sein beim illegalem Glücksspiel verlorenes Geld grundsätzlich zurückfordern. Erst ab dem 1. Juli 2021 sind Casinos dazu berechtigt, ihr Angebot auch auf dem deutschen Markt anzubieten - vorausgesetzt, sie besitzen die notwendige nationale Lizenz. Folglich ergibt sich hieraus eine eindeutige Rechtslage.“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher u.a. alle Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können: Online Casinos - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Das bedeutet: „Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter, beispielsweise aus Gibraltar oder Malta, Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Türen für erfolgreiche Schadenersatzklagen weit geöffnet. Das sollten sich geschädigte Verbraucher nicht entgehen lassen!“

Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung fußt vor allem auf den Bestimmten aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“

Bis zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main haben die Gerichte entsprechende Forderungen geschädigter Verbraucher regelmäßig abgelehnt mit dem Argument, dass es sich um illegales Online-Glücksspiel gehandelt habe. Daher habe kein Rückzahlungsanspruch existiert. Das OLG Frankfurt hatte aber deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch nur dann zu verwehren sei, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Und das ist natürlich schwierig für die Anbieter illegaler Online-Casinos, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema