Online-Casino Geld zurück: Landgericht Münster mit zwei verbraucherfreundlichen Urteilen wegen illegalem Glücksspiels!

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In gleich zwei Verfahren vor dem Landgericht Münster haben Online-Glücksspieler ihre Verluste von den Online-Casinos zurückerhalten.

Zwei Kammern des Landgerichts Münster haben sich im Online-Casino-Skandal in gleich zwei Verfahren auf Seiten geschädigter Verbraucher positioniert und zwei Anbieter von Online-Glücksspielen aus Malta dazu verurteilt, geschädigten Verbrauchern ihre Verluste aus dem Online-Glücksspiel zu ersetzen. Mit Urteilen vom 14. Februar 2023 und 22. Februar 2023 muss der Anbieter Red R. Ltd. knapp 5000 Euro zurückerstatten, Goldwin Ltd. etwas mehr als 8000 Euro. Das Besondere: Das Verfahren mit Urteil vom 14. Februar 2023 war ein Berufungsurteil, nachdem die Beklagte bereits vor dem Amtsgericht verloren hatte. Dies hat das Landgericht Münster nun bestätigt und die Berufung zurückgewiesen.

Beiden Kammern hatten keine Bedenken gegen die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Münster und die Anwendung deutschen Rechts und haben den Verstoß gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag explizit betont. Die Anbieter hätten jeweils mangels Vorliegens einer entsprechenden Lizenz ihre Online-Glücksspiele illegal angeboten. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet also bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.

Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich somit aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. „ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist auch darauf hin, dass die Ausreden der Beklagten immer abstruser würden. So hatte die Goldwin Ltd. vortragen lassen, dass die deutschsprachige Webseite nur deutschsprachige Touristen auf Malta das Online-Glücksspiel ermöglichen solle. Dies hielt das Gericht für "abwegig". „Das kann man wirklich nur noch als abstrus bezeichnen. Die Chancen für geschädigte Verbraucher sind also groß, vor Gericht ihre Verluste zurückzuerhalten.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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