Online-Casinos - wie Sie verlorene Einsätze zurückbekommen.

  • 2 Minuten Lesezeit

Online Glücksspiel erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit.

Den meisten Spielern ist dabei nicht klar, dass das Online Glücksspiel in Deutschland verboten ist.

Nach § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages dürfen  Glücksspiele nur mit der Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

Genehmigungen werden nur schwer erteilt. Einzige Ausnahme bildet das Land Schleswig-Holstein. Hier kann legal Online Glücksspiel betrieben werden.

Das Anbieten nicht genehmigter Glücksspiele ist gemäß § 284 StGB auch unter Strafe gestellt.

In § 284 Abs. 1 StGB heißt es:

Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Veranstalter von solchen nicht genehmigten Glücksspielen machen sich also strafbar.

Da das Glücksspiel in Deutschland verboten ist, hat der Spieler einen Anspruch auf Erstattung seiner verlorenen Einsätze. Durch das Verbot ist der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter über das Glücksspiel nichtig. Folge ist, dass die Einsätze ohne rechtlichen Grund geleistet wurden. Außerdem steht dem Spieler wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot durch den Anbieter des Glücksspiels ein Schadensersatzanspruch zu. Dies alles hat zur Folge, dass der Spieler seine verlorenen Einsätze zurückverlangen kann.

Das Verbot versuchen viele Anbieter dadurch zu umgehen, dass sie eine Lizenz aus dem Ausland vorweisen und zudem auch ihren Sitz im Ausland haben.

Aber diese Lizenz aus dem Ausland hilft den Anbietern nicht weiter. Denn wenn sie Ihre Leistung  in Deutschland anbieten, dann ist deutsches Recht anwendbar.

Dies entschied kürzlich das Landgericht Gießen in einem Urteil vom 12.03.2021 (AZ: 4 O 24/20).

Dort führte das Gericht aus, dass der Spieler als Verbraucher im Sinne des § 17 EuGVVO zu qualifizieren sei. Dies führt dazu, dass der Spieler das im Ausland ansässige Unternehmen nicht dort verklagen muss, sondern dies an seinem Wohnort in Deutschland tun kann. Gleichzeitig sei laut dem Landgericht Gießen deutsches Recht anwendbar. Eine wirksame Rechtswahl (also die Bestimmung der Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts) vermag das LG nicht zu erkennen.

Fazit: Spieler, die Geld in Online-Casinos verloren haben, haben gute Chancen, ihre verlorenen Einsätze zurückzubekommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten